Wenn ein Mensch gestorben ist
Entscheiden, wie und wo ein Mensch bestattet wird
Denken sie auch daran, dass im Falle ihres Todes schnell bekannt wird, wo ihre schriftlich formulierten Wünsche zu finden sind bzw. welche Angehörigen darüber informiert sind. Es empfiehlt sich einen entsprechenden Hinweis im Portemonnaie immer mit sich zu tragen. Lesen sie dazu auch unter Bestattungsvorsorge.
Der Friedhof: Der / die Verstorbene wird meist auf dem Friedhof seines letzten Wohnortes beigesetzt. Ausnahmen sind meist möglich, zum Beispiel wenn ein Familiengrab woanders besteht oder die Angehörigen woanders wohnen. Probleme kann es bei kleinen Friedhöfen geben. Auch manche Kirchengemeinden besitzen Friedhöfe. Sie sind meist vor dem Anwachsen der Städte und der großen städtischen Friedhöfe entstanden, sind klein und können nicht vergrößert werden. Daher ist eine Bestattung oft nur für Gemeindeglieder möglich. Nähere Auskunft erhalten sie in der jeweiligen Kirchengemeinde.
Wer entscheidet, wie und wo ein Mensch bestattet wird?
Die Bestattungsform: Über die Form der Bestattung entscheidet laut Bremer Bestattungsrecht der Wille des Verstorbenen / der Verstorbenen. Wenn dieser Wille nicht bekannt ist, entscheiden die nächsten Angehörigen bzw. der Lebenspartner. Sind Angehörige nicht vorhanden, trifft diejenige Person die Entscheidung, die die Bestattung in Auftrag gibt. Sind z.B. nähere Angehörige nicht auffindbar, kann dies auch bedeuten, dass von Amts wegen eine anonyme Urnenbeisetzung anordnet wird.


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