Wenn ein Mensch gestorben ist
Die Organspende
Auch wenn es sich bei einer Organspende daher aus medizinischer, rechtlicher und christlicher Sicht nicht um Töten handelt, können dies Angehörige moralisch anders empfinden. Oder es wird für sie zu einer großen Erschwernis beim Trauern und Abschiednehmen, wenn z.B. ein schon (hirn-)toter Körper für eine Transplantation noch künstlich am Leben erhalten wird.
Daher lassen sie sich nicht drängen und nehmen sich Zeit für eine Entscheidung, mit der sie in Würde trauern und weiterleben können. Suchen sie zur eigenen Klärung das Gespräch mit einer Seelsorgerin / einem Seelsorger ihrer Kirchengemeinde oder eines Krankenhauses. Dies kann auch n a c h einer solchen Entscheidung sinnvoll sein, um z. B. über später aufgekommene Zweifel oder Schuldgefühle zu sprechen.
Zur weiteren Orientierung lesen Sie die
Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD (1990) zur Organtransplantation.
Wer entscheidet über eine Organspende?
Möglicherweise werden sie gebeten, einer Organ- oder Gewebespende zuzustimmen. Wenn der / die Verstorbene nicht selbst eine Entscheidung dafür oder dagegen getroffen hat, z.B. in einem Organspendeausweis, entscheiden darüber die nächsten Angehörigen. Sie müssen hierbei den Willen des / der Verstorbenen berücksichtigen.
Im christlichen Verständnis handelt ein Menschen grundsätzlich ethisch verantwortlich, wenn er einer Organspende nach dem Tod zustimmt. Sie kann ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken sein, deren Leben so gerettet oder verlängert werden kann. Und eine solche Entscheidung steht dem Respekt gegenüber dem Toten dann nicht entgegen, wenn sie nicht gegen seinen Willen getroffen wurde.
Auch steht eine solche Entscheidung nicht der christlichen Hoffnung auf Auferstehung und ein ewiges Leben entgegen, denn sie gründet sich nicht auf eine Unversehrtheit des Leibes, sondern auf das Vertrauen, das Gott aus dem Tod zum Leben erweckt in einer völligen Verwandlung unseres Lebens und Leibes.
Es fällt oft nicht leicht, eine solche Entscheidung unter Zeitdruck und unter dem Eindruck von Tod und Verlust zu treffen. Kein Mensch ist zu einer Organspende verpflichtet und darf nicht dazu gedrängt werden. Manchen erscheint es Sinne des Verstorbenen oder selbst tröstlich, wenn auf diese Weise zum Weiterleben anderer Menschen beigetragen wird. Andere empfinden dies als unvereinbar mit der Würde und Ruhe des Toten.


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