Wenn ein Mensch gestorben ist
Was muss ich zuerst tun?
Sie können bei dieser Gelegenheit Totenwache halten, mit weiteren Angehörigen, oder auch mit einem Pastor / einer Pastorin, der / die eine Aussegnung mit einem Bibelwort, Gebet und Segen vornimmt.
Sie können den Verstorbenen / die Verstorbene auch beim Bestattungsinstitut aufbahren lassen, damit sie und andere Nahestehende sich verabschieden können. Sie können ihn / sie auch in seiner / ihrer eigenen Kleidung aufbahren bzw. bestatten lassen.
Besonders nach Unfällen oder schwerer Krankheit besteht manchmal eine Scheu vor dem Anblick des / der Verstorbenen. Sprechen sie auch in diesen Fällen mit dem Bestatter / der Bestatterin oder dem Pastor / der Pastorin über ihre Wünsche und die Möglichkeiten, den Verstorbenen noch einmal zu sehen.
5.) Bestatter/in: Verständigen sie ein Bestattungsinstitut. Es holt den verstorbenen Menschen ab, nachdem der Arzt / die Ärztin den Totenschein ausgestellt hat. Im Falle eines Unfalls, Suizids oder Verbrechens kümmert es sich um die notwendigen Formalitäten mit der Polizei und den Ämtern und überführt den Verstorbenen nach der Freigabe durch die Behörden in das Bestattungsinstitut. Es organisiert die Bestattung und Trauerfeier, hilft bei der Beschaffung der Sterbeurkunde und anderer Behördenformalitäten. Es koordiniert Termine mit der Friedhofsverwaltung, der Kirchengemeinde und dem / der Pastor/in bzw. Trauerredner/in. In einem Gespräch meist am folgenden Tag klären sie, welche Aufgaben sie selbst übernehmen und welche ihnen das Beerdigungsinstitut abnimmt. Sie wählen einen Sarg bzw. eine Urne aus, entscheiden über Bekleidung, Aufbahrung, Grabkauf, Blumenschmuck, Traueranzeige, usw.
Nehmen sie für das Gespräch die folgenden Urkunden mit: Geburtsurkunde, Personalausweis, Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch, Scheidungsurteil bei Geschiedenen, Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten, Rentenanpassungsmitteilung, Lebensversicherungspolicen, (wenn vorhanden) Grabdokument, Bestattungs-Vorsorgeunterlagen, Organ- und Körperspendeausweis.
6.) Pastor/in: Nehmen sie Kontakt mit dem Pastor / der Pastorin der Kirchengemeinde auf, zu der der / die Verstorbene gehört hat. Das Bestattungsinstitut kann ihnen dabei helfen. Er nimmt auf Wunsch eine Aussegnung vor, begleitet sie bei der Trauerfeier und bei dem Begräbnis.
Alles weitere über die kirchliche Trauerfeier und das Gespräch mit dem Pastor / der Pastorin
finden sie unter Trauerbesuch und Trauergespräch
und Trauergottesdienst
Suche der zuständigen Evangelischen Kirchengemeinde
Was muss ich zuerst tun, wenn ein Mensch gestorben ist?
1.) Arzt: Wenn ein Mensch zuhause gestorben ist, rufen sie zuerst ihren Hausarzt, sonst den Notarzt. Er muss die Todesursache feststellen und den Totenschein ausstellen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich die Verwaltung darum.
2.) Notfallseelsorge: Sollten sie unerwartet vom Tod eines Menschen erfahren, finden sie Soforthilfe bei der Notfallseelsorge der evangelischen und katholischen Kirche in Bremen. Die Notfallsseelsorge wird auf Wunsch von den Einsatzkräften der Polizei, der Rettungsdienste und der Feuerwehr verständigt.
3.) Angehörige und Freunde: Nehmen sie Kontakt mit den nächsten Angehörigen bzw. Freunden auf. Oft tut es in dieser Situation gut vertraute Menschen um sich zu haben.
Klären sie, wer den Verstorbenen / die Verstorbene am Sterbebett sehen möchte. Liegt ein Organ- und Körperspendeausweis, ein Testament oder Erbvertrag vor? Besprechen sie das weitere Vorgehen. Besprechen sie auch, ob der / die Tote zu Hause aufgebahrt werden soll.
4.) Den Toten / die Tote noch einmal sehen?
Entscheiden sie in Ruhe, ob sie den verstorbenen Menschen noch einmal sehen möchten. Viele Menschen verbinden damit gemischte Gefühle. Einerseits wollen sie dem / der Verstorbenen noch einmal nahe sein, andererseits ihn / sie lieber so in Erinnerung behalten, wie er / sie war. Vielen Menschen hilft es beim Abschied nehmen, ihn / sie noch einmal zu sehen und zu berühren. Sie begreifen dann leichter, dass er / sie wirklich tot ist.
Sie können sich beim Abschied nehmen Zeit lassen. Sie haben das Recht Verstorbene bis zu 36 Stunden im Hause zu behalten. Es ist also möglich, ihn / sie in dieser Zeit selbst zu waschen, zu bekleiden, aufzubahren und in Ruhe Abschied zu nehmen. Sie finden hierbei Hilfe bei den Hospizinitiativen oder bei dem Bestatter / der Bestatterin.


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