Reformationstag
Reformation in Bremen
Die Anfänge
Auf seiner Flucht vor der Inquisition in Antwerpen kam der Augustinermönch Heinrich von Zutphen durch Bremen und predigte am 9.11.1522 in St. Ansgarii. Von seiner Predigt begeistert, baten ihn die Bürger zu bleiben. Im Laufe der folgenden zwei Jahre seiner Tätigkeit unterstützten ihn viele Bürger und der Rat gegen den Klerus und die Reformation in Bremen nahm ihren Anfang. Ihr Fortgang war auch dann nicht mehr aufzuhalten, als Heinrich einem Predigtruf nach Holstein folgte und dort am 10.12.1524 auf dem Scheiterhaufen gestorben ist.
Die erste Reformation
Die Prediger Jacob Probst an Unser Lieben Frauen und Johannes Timann an St. Martini setzten die Reformation fort. 1525 berief man an alle Stadtkirchen evangelische Prädikanten. Liturgie und Predigt im Gottesdienst erfolgten in deutscher Sprache und das Abendmahl wurde mit Brot und Wein für alle ausgeteilt. Zur Fürsorge für Arme und Notleidende wurden die heute noch bestehenden Diakonien gegründet. 1528 wurden die beiden Klöster zu einer Schule und zu einem Hospital umgewandelt. 1532 wurde auch im St. Petri Dom, der Kirche des Erzbischofs, der evangelische Gottesdienst durchgesetzt.
1534 wurde die erste Kirchenordnung eingeführt, die auch die Billigung Luthers erfuhr. Sie enthält Regelungen auf wichtigen Prinzipien der Reformation gründend, von denen viele so oder ähnlich bis heute in den Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche weiterleben: Neben Anweisungen zu einer deutschen Liturgie betreffen sie vor allem die Gemeindeautonomie. Den Gemeinden wurde das Recht gewährt ihr Gemeindevermögen selbst zu verwalten und ihre Vertreter und Prediger frei zu wählen. Sogenannte Bauherren vertraten die Gemeinde nach außen vor dem Stadtrat, sorgten für die Bauunterhaltung der kirchlichen Gebäude und die Verwaltung des Gemeindevermögens. Die Diakonie war zuständig für die Armenfürsorge und die Armenkasse der Gemeinde.
Die zweite Reformation
... ist aus Richtungsstreitigkeiten hervorgegangen, die der seit 1547 am Dom wirkende Prediger Albert Hardenberg zwischen den evangelischen Konfessionen der Lutheraner und Calvinisten begann. Sie fanden ihren Abschluss mit der Entsendung Christoph Pezels nach Bremen. Im Zuge seiner Schlichtungsbemühungen ab 1581 zwischen Calvinisten und Lutheranern vollzog sich die Hinwendung der Stadtgemeinden zum reformierten Bekenntnis. Im Geiste der evangelischen Konzentration auf die Auslegung der Bibel wurden Bilder und Schmuck aus den Kirchen entfernt. Es wurde eine reformierte Verfassung eingeführt, die sich aber als gemäßigt und zu den Lutheranern vermittelnd verstand. In der folgenden Zeit gelingt es Reformierten und Lutheranern Übereinkünfte zu treffen, neben- und miteinander zu arbeiten, ohne, wie in anderen Landeskirchen, eine explizit unierte Verfassung zu verabschieden. Bremen entwickelte sich nach der Reformation zu einer überwiegend protestantischen Stadt.
Reformatorische Tradition in der Bremischen Evangelischen Kirche heute
Die reformatorischen Traditionen leben heute in der Bremischen Evangelischen Kirche fort und prägen ihr besonderes Gesicht als eine der kleinen evangelischen Kirchen in Deutschland.
Die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinden ist Ausdruck der Gemeindeautonomie, wie sie bereits in der Kirchenordnung der Reformationszeit 1534 festgelegt ist. Mit der Trennung von Kirche und Staat und dem Ende der landesherrlichen Kirchenregierung gaben sich die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche 1920 eine neue Verfassung, in der die alten reformatorischen Prinzipien fortleben.
In ihr ist festgeschrieben, dass die BEK als selbständige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland aus ihren Gemeinden besteht. Die Gemeinden genießen Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit. D.h. sie sehen sich im Evangelium von Jesus Christen verbunden, wie es in den Heiligen Schriften der Bibel bezeugt, und in den Bekenntnissen der Reformation nach den Schriften der Bibel und den reformatorischen Bekenntnissen neu ans Licht getreten ist. Sie unterliegen in ihrer Frömmigkeit oder Lehre aber keinem übergeordneten geistlichen Leitungsamt, oder einem Bischof, in dem bei diesbezüglichen Streitfragen entschieden würde.
So hat sich in Bremen auf kleinem Raum eine bunte Gemeindelandschaft entwickelt, mit unterschiedlichen reformatorischen Bekenntnissen und Traditionen. In manchen Gemeinden geht es eher locker und undogmatisch zu, in anderen empfindet man sehr traditionsbewusst. Manche engagieren sich politisch und sozial, andere legen den Akzent auf persönliche Frömmigkeit.
Die Pluralität der Glaubensauffassungen ist nicht nur in Bremen ein Kennzeichen der evangelischen Kirche. Sie fordert immer wieder neu dazu heraus bei allen Unterschieden das Verbindende zu suchen, wie es sich auch in vielen gemeinsamen Worten und Taten der Zusammenarbeit in und zwischen den Gemeinden ausdrückt.
Das Personalgemeindeprinzip
1860 führte der damalige Bürgermeister Johann Smidt das sogenannte Personalgemeindeprinzip ein. Es erlaubt jedem Gemeindemitglied der Bremischen Evangelischen Kirche seine Kirchenmitgliedschaft frei zu wählen. Seitdem kann man bis heute in Bremen als Personalgemeindemitglied auch zu einer Gemeinde gehören, bzw. zu einer wechseln, die sich in einem anderen Stadtteil befindet als dem, in dem man wohnt und der man (normalerweise) angehören würde.
Demokratische Verfassung und Laienengagement
Die Bremische Evangelische Kirche ist demokratisch verfasst. Ehrenamt und Laienengagement haben eine hohe Bedeutung. Auch heute gilt wie in reformatorischer Zeit eine weitgehende Gemeindeautonomie: Gemeinden regeln ihre Geschäfte selbst und wählen ihre Konvente, d.h. die Gemeindevertretungen, ihre Vorstände und Pastoren eigenständig. In manchen Gemeinden heißen die geschäftsführenden Gemeindevertreter wie früher Bauherren. In der großen Mehrzahl entscheiden engagierte Laien über die Angelegenheiten der Gemeinden.
Die Entscheidungen über gesamtkirchlichen Fragen werden im Kirchentag, dem Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche, getroffen. Zweimal im Jahr werden hier Diskussionen geführt, Schwerpunkte für gemeinsame Projekte gesetzt, die Kirchengesetze und der Haushalt verabschiedet. Deren ausführendes Organ ist der von ihm gewählte Kirchenausschuss, der sich in monatlichen Sitzungen um die laufenden Geschäfte kümmert. Wie in den Gemeinden gehören auch diesen Gremien neben Theologinnen und Theologen in der Mehrzahl engagierte Laien an, die die Ehrenämter übernehmen.
Die Kirchenkanzlei unterstützt die Gemeinden in Fragen der Verwaltung und der Kirchenmitgliedschaft, für weitere gesamtkirchliche Aufgaben und Themen gibt es eine Vielzahl kirchlicher Ämter und Institutionen. Z.B. werden die vielfältigen diakonischen Dienste nicht mehr nur von den Gemeindediakonien, sondern auch von vielen Vereinen der Inneren Mission und der Diakonie Bremen getragen. Im Forum Kirche sind viele Fachdienste mit gesamtkirchlichen Aufgaben zu finden. All diese professionellen Dienste werden von einer breiten Basis ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen getragen.
Links
Über die Anfänge der Reformation, Heinrich von Zütphen und St. Ansgarii
Regionenkarte: Die Gemeinden und Einrichtungen der Bremischen Evangelischen Kirche heute
Auf seiner Flucht vor der Inquisition in Antwerpen kam der Augustinermönch Heinrich von Zutphen durch Bremen und predigte am 9.11.1522 in St. Ansgarii. Von seiner Predigt begeistert, baten ihn die Bürger zu bleiben. Im Laufe der folgenden zwei Jahre seiner Tätigkeit unterstützten ihn viele Bürger und der Rat gegen den Klerus und die Reformation in Bremen nahm ihren Anfang. Ihr Fortgang war auch dann nicht mehr aufzuhalten, als Heinrich einem Predigtruf nach Holstein folgte und dort am 10.12.1524 auf dem Scheiterhaufen gestorben ist.
Die erste Reformation
Die Prediger Jacob Probst an Unser Lieben Frauen und Johannes Timann an St. Martini setzten die Reformation fort. 1525 berief man an alle Stadtkirchen evangelische Prädikanten. Liturgie und Predigt im Gottesdienst erfolgten in deutscher Sprache und das Abendmahl wurde mit Brot und Wein für alle ausgeteilt. Zur Fürsorge für Arme und Notleidende wurden die heute noch bestehenden Diakonien gegründet. 1528 wurden die beiden Klöster zu einer Schule und zu einem Hospital umgewandelt. 1532 wurde auch im St. Petri Dom, der Kirche des Erzbischofs, der evangelische Gottesdienst durchgesetzt.
1534 wurde die erste Kirchenordnung eingeführt, die auch die Billigung Luthers erfuhr. Sie enthält Regelungen auf wichtigen Prinzipien der Reformation gründend, von denen viele so oder ähnlich bis heute in den Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche weiterleben: Neben Anweisungen zu einer deutschen Liturgie betreffen sie vor allem die Gemeindeautonomie. Den Gemeinden wurde das Recht gewährt ihr Gemeindevermögen selbst zu verwalten und ihre Vertreter und Prediger frei zu wählen. Sogenannte Bauherren vertraten die Gemeinde nach außen vor dem Stadtrat, sorgten für die Bauunterhaltung der kirchlichen Gebäude und die Verwaltung des Gemeindevermögens. Die Diakonie war zuständig für die Armenfürsorge und die Armenkasse der Gemeinde.
Die zweite Reformation
... ist aus Richtungsstreitigkeiten hervorgegangen, die der seit 1547 am Dom wirkende Prediger Albert Hardenberg zwischen den evangelischen Konfessionen der Lutheraner und Calvinisten begann. Sie fanden ihren Abschluss mit der Entsendung Christoph Pezels nach Bremen. Im Zuge seiner Schlichtungsbemühungen ab 1581 zwischen Calvinisten und Lutheranern vollzog sich die Hinwendung der Stadtgemeinden zum reformierten Bekenntnis. Im Geiste der evangelischen Konzentration auf die Auslegung der Bibel wurden Bilder und Schmuck aus den Kirchen entfernt. Es wurde eine reformierte Verfassung eingeführt, die sich aber als gemäßigt und zu den Lutheranern vermittelnd verstand. In der folgenden Zeit gelingt es Reformierten und Lutheranern Übereinkünfte zu treffen, neben- und miteinander zu arbeiten, ohne, wie in anderen Landeskirchen, eine explizit unierte Verfassung zu verabschieden. Bremen entwickelte sich nach der Reformation zu einer überwiegend protestantischen Stadt.
Reformatorische Tradition in der Bremischen Evangelischen Kirche heute
Die reformatorischen Traditionen leben heute in der Bremischen Evangelischen Kirche fort und prägen ihr besonderes Gesicht als eine der kleinen evangelischen Kirchen in Deutschland.
Die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinden ist Ausdruck der Gemeindeautonomie, wie sie bereits in der Kirchenordnung der Reformationszeit 1534 festgelegt ist. Mit der Trennung von Kirche und Staat und dem Ende der landesherrlichen Kirchenregierung gaben sich die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche 1920 eine neue Verfassung, in der die alten reformatorischen Prinzipien fortleben.
In ihr ist festgeschrieben, dass die BEK als selbständige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland aus ihren Gemeinden besteht. Die Gemeinden genießen Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit. D.h. sie sehen sich im Evangelium von Jesus Christen verbunden, wie es in den Heiligen Schriften der Bibel bezeugt, und in den Bekenntnissen der Reformation nach den Schriften der Bibel und den reformatorischen Bekenntnissen neu ans Licht getreten ist. Sie unterliegen in ihrer Frömmigkeit oder Lehre aber keinem übergeordneten geistlichen Leitungsamt, oder einem Bischof, in dem bei diesbezüglichen Streitfragen entschieden würde.
So hat sich in Bremen auf kleinem Raum eine bunte Gemeindelandschaft entwickelt, mit unterschiedlichen reformatorischen Bekenntnissen und Traditionen. In manchen Gemeinden geht es eher locker und undogmatisch zu, in anderen empfindet man sehr traditionsbewusst. Manche engagieren sich politisch und sozial, andere legen den Akzent auf persönliche Frömmigkeit.
Die Pluralität der Glaubensauffassungen ist nicht nur in Bremen ein Kennzeichen der evangelischen Kirche. Sie fordert immer wieder neu dazu heraus bei allen Unterschieden das Verbindende zu suchen, wie es sich auch in vielen gemeinsamen Worten und Taten der Zusammenarbeit in und zwischen den Gemeinden ausdrückt.
Das Personalgemeindeprinzip
1860 führte der damalige Bürgermeister Johann Smidt das sogenannte Personalgemeindeprinzip ein. Es erlaubt jedem Gemeindemitglied der Bremischen Evangelischen Kirche seine Kirchenmitgliedschaft frei zu wählen. Seitdem kann man bis heute in Bremen als Personalgemeindemitglied auch zu einer Gemeinde gehören, bzw. zu einer wechseln, die sich in einem anderen Stadtteil befindet als dem, in dem man wohnt und der man (normalerweise) angehören würde.
Demokratische Verfassung und Laienengagement
Die Bremische Evangelische Kirche ist demokratisch verfasst. Ehrenamt und Laienengagement haben eine hohe Bedeutung. Auch heute gilt wie in reformatorischer Zeit eine weitgehende Gemeindeautonomie: Gemeinden regeln ihre Geschäfte selbst und wählen ihre Konvente, d.h. die Gemeindevertretungen, ihre Vorstände und Pastoren eigenständig. In manchen Gemeinden heißen die geschäftsführenden Gemeindevertreter wie früher Bauherren. In der großen Mehrzahl entscheiden engagierte Laien über die Angelegenheiten der Gemeinden.
Die Entscheidungen über gesamtkirchlichen Fragen werden im Kirchentag, dem Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche, getroffen. Zweimal im Jahr werden hier Diskussionen geführt, Schwerpunkte für gemeinsame Projekte gesetzt, die Kirchengesetze und der Haushalt verabschiedet. Deren ausführendes Organ ist der von ihm gewählte Kirchenausschuss, der sich in monatlichen Sitzungen um die laufenden Geschäfte kümmert. Wie in den Gemeinden gehören auch diesen Gremien neben Theologinnen und Theologen in der Mehrzahl engagierte Laien an, die die Ehrenämter übernehmen.
Die Kirchenkanzlei unterstützt die Gemeinden in Fragen der Verwaltung und der Kirchenmitgliedschaft, für weitere gesamtkirchliche Aufgaben und Themen gibt es eine Vielzahl kirchlicher Ämter und Institutionen. Z.B. werden die vielfältigen diakonischen Dienste nicht mehr nur von den Gemeindediakonien, sondern auch von vielen Vereinen der Inneren Mission und der Diakonie Bremen getragen. Im Forum Kirche sind viele Fachdienste mit gesamtkirchlichen Aufgaben zu finden. All diese professionellen Dienste werden von einer breiten Basis ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen getragen.
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Über die Anfänge der Reformation, Heinrich von Zütphen und St. Ansgarii
Regionenkarte: Die Gemeinden und Einrichtungen der Bremischen Evangelischen Kirche heute
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