Der Grüne Hahn
Wie funktioniert kirchliches Umweltmanagement?
Die Gemeindevertretung bzw. der Kirchenvorstand beschließt, ein Umweltmanagementsystem in der Kirchengemeinde einzuführen. Es benennt eine/n Umweltmanagementbeauftragte/n. Der/ die Umweltmanagementbeauftragte gründet mit interessierten Gemeindegliedrn das Umweltteam. Sie sind die Promotoren des Prozesses.
2.) Umweltleitlinien:
Unter Beteiligung der Gemeinde, in Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung bzw. dem Kirchenvorstand, werden allgemeine Umweltleitlinien formuliert. Sie beschreiben die generellen Umweltschutzziele der Kirchengemeinde.
3.) Umweltbestandsaufnahme:
Eine Umweltbestandsaufnahme wird durchgeführt. Besondere Beachtung finden die Bereiche elektrische Energie, Heizung, Wasser, Gebäude, Beschaffung und Entsorgung sowie Außenanlagen.
4.) Umweltprogramm:
Die Bestandsaufnahme deckt Stärken und Schwächen auf. Sie ist Grundlage für die Entwicklung des Umweltprogramms der Kirchengemeinde. In ihm werden Ziele, Maßnahmen und Abläufe festgehalten, die für eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes notwendig sind und zukünftig umgesetzt werden sollen.
5.) Umweltmanagementsystem:
Es schließt sich der Aufbau eines einfachen Umweltmanagementsystems an. Darin werden die Verantwortlichkeiten für die Durchführung der geplanten Maßnahmen, regelmäßige Erfolgskontrollen und die systematische Weiterentwicklung des Umweltschutzes geregelt.
6.) Erprobungsphase:
Nach einer Erprobungszeit werden erneut die wichtigsten Daten und Ergebnisse zusammengetragen und bewertet.
7.) Erneute Umweltbestandsaufnahme:
Gegebenenfalls werden neue Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet bzw. alte Maßnahmen den neuen Gegebenheiten angepasst.
8.) Veröffentlichung der Umwelterklärung:
Die Kirchengemeinde erstellt schließlich einen öffentlichen Rechenschaftsbericht über die Einführung ihres Umweltmanagementsystems (Umwelterklärung). Mit dieser Umwelterklärung wird gegenüber der Gemeinde und der Öffentlichkeit transparent, was bereits durch das Umweltmanagement der Kirchengemeinde erreicht werden konnte.
9.) Zertifizierung durch externe Gutachter und Registierung des Standorts:
Nach erfolgreicher Einführung besteht für die Kirchengemeinde die Möglichkeit, sich durch einen externen Umweltgutachter nach der europäischen Umwelt-Audit-Verordnung (EMAS II) zertifizieren zu lassen.
10.) Kontinuierliche Verbesserung:
Nach erfolgreicher Einführung besteht für die Kirchengemeinde die Möglichkeit, sich durch einen externen Umweltgutachter nach der europäischen Umwelt-Audit-Verordnung (EMAS II) zertifizieren zu lassen. Hiernach schließt sich ein neuer Managementzyklus an.


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