Evangelisches Bildungswerk Bremen
Häufig gestellte Fragen zum Bildungsurlaub
Was ist ein Bildungsurlaub?
Wer kann teilnehmen?
Wieviele Tage beträgt der Anspruch auf Arbeitsfreistellung?
Welche Themen darf ein Bildungsurlaub behandeln?
Wer entscheidet über den Zeitpunkt eines Bildungsurlaubs?
Was tun, wenn es Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber gibt?
Wie funktioniert die Anmeldung / die Freistellung für Berufstätige?
Können Arbeitnehmer/-innen aus anderen Bundesländern teilnehmen?
Was ist ein Bildungsurlaub?
Ein „Bildungsurlaub“ ist im Land Bremen eine Veranstaltung der politischen, allgemeinen oder beruflichen Weiterbildung, die nach dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt ist. Unsere Bildungsurlaube sind überwiegend Wochenseminare. Die meisten dauern von Montag bis Freitag, einzelne Bildungsurlaube umfassen weniger als fünf Tage. Mehrtägige Bildungsurlaube finden mit täglich mindestens viereinhalb, höchstens sechs Zeitstunden Seminarprogramm statt. Seminare in Bremen werden ohne Unterbringung durchgeführt, Seminare in auswärtigen Tagungsstätten schließen in der Regel Unterbringung und Verpflegung ein.
Wer kann teilnehmen?
Arbeitnehmer/-innen mit Bremer Arbeitsstätte können Arbeitsfreistellung nach dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz beanspruchen, frühestens jedoch nach sechs Monaten Beschäftigung. Für Landesbeamte und Richter bestehen entsprechende Regelungen. Außer Berufstätigen können, wenn nicht anders angegeben, auch Nichtberufstätige, z.B. Hausfrauen/-männer, Rentner/-innen, Arbeitssuchende, Sozialhilfeberechtigte, Student(inn)en, teilnehmen.
Wieviele Tage beträgt der Anspruch auf Arbeitsfreistellung?
Nach dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer/-innen, die regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten, innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Anspruch auf zehn Arbeitstage Freistellung für Bildungsurlaub - bei Fortzahlung von Lohn oder Gehalt und ohne Verringerung des Urlaubsanspruchs. Eine Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Bildungsurlaubstagen auf den folgenden Zweijahreszeitraum ist nicht möglich.
Welche Themen darf ein Bildungsurlaub behandeln?
Das Evangelische Bildungswerk ist ein anerkannter Veranstalter nach dem Bremer Weiterbildungsgesetz. Alle von uns als Bildungsurlaub gekennzeichneten Seminare der politischen, allgemeinen oder beruflichen Bildung begründen im Land Bremen einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung. Der Arbeitgeber hat nach der Bremischen Gesetzeslage bei Bildungsurlauben anerkannter Veranstalter nicht das Recht, die Arbeitsfreistellung von der Wahl des Seminarthemas abhängig zu machen.
Wer entscheidet über den Zeitpunkt eines Bildungsurlaubs?
Laut Gesetz richtet sich der Zeitpunkt des Bildungsurlaubs nach den Wünschen des/der Beschäftigten. Diese(r) muss seinen gewünschten Termin allerdings möglichst frühzeitig dem Arbeitgeber mitteilen, allerspätestens vier Wochen vor Beginn des Seminars. Der Bildungsurlaub zu dem beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder aus sozialen Gründen höherrangige Urlaubswünsche anderer Mitarbeitenden entgegenstehen. Das muss dem/der Beschäftigten aber so früh wie möglich - in der Regel innerhalb einer Woche nach Antragstellung - mitgeteilt werden.
Was tun, wenn es Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber gibt?
Das in Bremen gesetzlich verbriefte Recht auf Bildungsurlaub wird hier und da nicht respektiert. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Mitarbeitervertretung oder an uns. Auch die Rechtsberatung der Angestelltenkammer (Tel. 0421 / 3630129) oder das Referat Weiterbildung beim Senator für Bildung (Tel. 0421 / 361 6785) können in vielen Fällen weiterhelfen.
Wie funktioniert die Anmeldung / die Freistellung für Berufstätige?
1. Sie suchen sich eine oder mehrere Veranstaltung Ihrer Wahl aus. Dabei kann es ratsam sein, mit dem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt der Freistellung im Betrieb abzuklären.
2. Sie melden sich bei uns zu dem Seminar an. Als Arbeitnehmer bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung nach dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz.
3. Mit dieser beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Bildungsfreistellung.
4. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie von der Seminarleitung eine Teilnahmebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Können Arbeitnehmer/-innen aus anderen Bundesländern teilnehmen?
Der Anspruch auf Arbeitsfreistellung richtet sich nach der Gesetzeslage des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich die Arbeitsstätte befindet. Ein Teil unserer Bildungsurlaube ist auch nach den BU-Gesetzen anderer Bundesländer (insbesondere Niedersachsens) anerkennungsfähig. Arbeitnehmer/-innen mit Arbeitsstätte in Niedersachsen sollten einen Antrag auf Anerkennung des Seminars spätestens zwei Monate vor Seminarbeginn stellen. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Den vollständigen Text des Bildungsurlaubsgesetzes des Landes Bremen finden sie hier.


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