Meldewesen
Kirchensteuer und Geschäftsstelle des Kirchengerichts
Kontakt
Bremische Evangelische Kirche
Kirchenkanzlei
Franziuseck 2-4
28199 Bremen
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Meldewesen
Tel: (0421) 55 97 235
und (0421) 55 97 240
Fax: (0421) 55 97 265
Das kirchliche Meldewesen beinhaltet die Feststellung der Gemeindeglieder, ihrer Angehörigen und ihrer Wohnungen nach einheitlichen Grundsätzen. Es dient der Unterstützung der seelsorgerlichen, missionarischen und diakonischen Tätigkeiten und der Verwaltungsarbeiten in den verschiedenen Struktureinheiten der Kirche durch Zurverfügungstellen entsprechender Informationen (Gemeindegliederdaten und Zahlen) zum richtigen Zeitpunkt unter konsequenter Beachtung rechtlicher und datenschutzrechtlicher Regelungen. Die Verarbeitung dieser Datenmenge ist eine klassische Aufgabe der Elektronischen Datenverarbeitung. Somit ist das kirchliche Meldewesen auch eine EDV-Aufgabe. Die Mitarbeiterinnen in der Abteilung Meldewesen geben Auskunft über die Kirchenmitgliedschaft gegenüber den Gemeinden und den Beerdigungsinstituten. Sie kontrollieren die Daten und bereinigen falsche Meldungen. Sie erfassen Übertritte von einer Bremer Kirchengemeinde in die andere, melden Taufen, Eintritte und Austritte der Meldebehörde. Aufgrund der Mitgliedschaft zur Kirche wird die Kirchensteuer erhoben. Weitere Antworten zum Thema Kirchensteuer erhalten Sie unter der Telefonnummer 33 78 220.
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