Biblische Geschichte
3: Die Geschichte eines Streits
Als es nach dem 2. Weltkrieg um die Beratung über eine bremische Landesverfassung ging, spielte der Religionsunterricht eine wichtige Rolle. Während die Christdemokraten sich für einen konfessionellen Religionsunterricht stark machten, wollten die Sozialdemokraten den bisherigen Biblischen Geschichtsunterricht behalten.
Die ganz wesentlich dem Einfluss von Theodor Spitta zuzuschreibende Kompromissformel ist dann in Artikel 32 der Landesverfassung eingeflossen:
"Die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen sind Gemeinschaftsschulen mit bekenntnismäßig nicht gebundenem Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage".
Mit dieser Kompromissformel war es den Sozialdemokraten gelungen, dafür zu sorgen, dass die Kirchen nicht für den Religionsunterricht verantwortlich sind; den Christdemokraten und den Kirchen war es gelungen, die Christlichkeit des Unterrichts zu betonen, denn die Grundlage dieses Unterrichts ist mit "allgemein christlich" festgeschrieben.
Aber was heißt das genau? Anfang der 60. Jahre wollten die Bremische Evangelische und die katholische Kirche den Biblischen Geschichtsunterricht als evangelischen Unterricht verstanden wissen. Sie riefen den Staatsgerichtshof an, der im Oktober 1965 entschied:
"Der 'bekenntnismäßig nicht gebundene Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage' ... ist nicht als christlicher Gesinnungsunterricht zu verstehen."
Heute entzündet sich der Streit um die "allgemein christliche Grundlage" an der Frage, wer dieses Fach eigentlich erteilen darf.
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