Biblische Geschichte
5: Gutachten und gerichtliche Auseinandersetzungen
Natürlich ist die Voraussetzung, dass jemand fachlich gut ausgebildet ist. Aber dies alleine reicht nicht aus, weil das Unterrichten auf allgemeinchristlicher Grundlage meint, dass die Unterrichtenden selber in positiver Beziehung zu dieser
Grundlage stehen.
Dass der Gesetzgeber auch dieser Ansicht vertritt, ist der Meinung der Kirchen nach der Landesverfassung zu entnehmen. Für die Erteilung von Biblischer Geschichte - wie auch bundesweit für jeden anderen Religionsunterricht - gilt die "Freiwilligkeitsklausel". Zum Religionsunterricht kann niemand verpflichtet werden, weil dies auf seiten der Unterrichtenden nämlich einen Bezug zum Christlichen voraussetzt (Landesverfassung Art. 32).
Diese Sichtweise wird von dem Erlanger Staats- und Kirchenrechtler Christoph Link bestätigt, bei dem die Kirchen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben. In einem von der Universität Bremen beauftragen Gutachten wird diese Sichtweise bestritten. Inzwischen haben sich auch die Gerichte und der Senat mit diesen Fragen beschäftigt


kirche-bremen
de