Kriegsdienstverweigerung
Wer sich – seit Aussetzen der Wehrpflicht am 1. Juli 2011 – jetzt freiwillig zur Bundeswehr meldet, kann innerhalb des ersten halben Jahres ohne Angabe von Gründen sein freiwilliges Engagement wieder beenden. Wer danach noch die Bundeswehr verlassen möchte, kann sein Recht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen, wie es im Grundgesetz formuliert ist.
Weil diese verantwortungsvolle Entscheidung nicht leicht zu treffen ist, bietet die Bremische Evangelische Kirche an, dies mit Menschen zu besprechen, die mit den Argumenten dafür und dagegen vertraut sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand der Kirche angehört oder nicht. Die Gespräche sind kostenlos und werden streng vertraulich behandelt.
Auskünfte dazu gibt die Landesjugendpfarrerin Ruth Fenko:
forum Kirche, Hollerallee 75, 28209 Bremen,
Tel.: (0421) 34 61 5-50/51,
E-Mail: fenko.forum@kirche-bremen.de


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