Von der Anfrage zur Beratung
Eine Wegbeschreibung
• Sie richten Ihre Beratungsanfrage an die Arbeitsstelle für Supervision und Gemeindeberatung.
• Wir verabreden mit Ihnen ein Vorgespräch, in dem es um die Klärung Ihres Anliegens und unsere Vermittlung eines Beratungsangebotes geht (Beratungsart, mögliche Berater/innen).
• Zwischen Beratungsanfrage und Zwischenantwort bzw. Vermittlung liegen maximal 4 Wochen.
• In einem Beratungsvertrag verständigen Sie und die Berater/innen sich unter anderem über: Beratungsziele, Beteiligte, Zeit, Dauer und Ort sowie Kosten der Beratung.
• Der Beratungsverlauf wird zwischen Ihnen und den Berater/innen selbständig verantwortet und gestaltet und unterliegt der Schweigepflicht.
• Jede Beratung wird durch ein gemeinsames Auswertungsgespräch abgeschlossen. Nach einem halben Jahr findet in der Regel eine Ergebnisüberprüfung statt.
• Wir verabreden mit Ihnen ein Vorgespräch, in dem es um die Klärung Ihres Anliegens und unsere Vermittlung eines Beratungsangebotes geht (Beratungsart, mögliche Berater/innen).
• Zwischen Beratungsanfrage und Zwischenantwort bzw. Vermittlung liegen maximal 4 Wochen.
• In einem Beratungsvertrag verständigen Sie und die Berater/innen sich unter anderem über: Beratungsziele, Beteiligte, Zeit, Dauer und Ort sowie Kosten der Beratung.
• Der Beratungsverlauf wird zwischen Ihnen und den Berater/innen selbständig verantwortet und gestaltet und unterliegt der Schweigepflicht.
• Jede Beratung wird durch ein gemeinsames Auswertungsgespräch abgeschlossen. Nach einem halben Jahr findet in der Regel eine Ergebnisüberprüfung statt.
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