Gefängnisseelsorge der Justizvollzugsanstalt Bremen-Oslebshausen
Was ist eigentlich Gefängnisseelsorge?
mit Kirche
Das gilt auch im Gefängnis. Jeder Insasse / jede Insassin darf mit einem Seelsorger sprechen und an religiösen Veranstaltungen wie Gottesdiensten und Gesprächsgruppen teilnehmen. Das ergibt sich aus verschiedenen Bestimmungen des Grundgesetzes, des Strafvollzugsgesetzes und der Untersuchungshaftvollzugsordnung. Und weil die Insassen eines Gefängnisses nicht zur Kirche gehen können, kommt die Kirche zu ihnen. So gibt es in den verschiedenen Bereichen des Frauen-, Männer- und Jugendvollzuges der JVA Bremen Büros, Gruppenräume und eine grosse Kirche, in denen Seelsorge, Gottesdienst und weitere kirch- liche Aktivitäten stattfinden können.
Die Gefängnisseelsor- ge wird jeweils zur Hälfte vom Staat und von der Kirche finanziert. In der seelsorgerlichen Arbeit stehen wir aber unter der Dienstaufsicht unserer Kirchen und sind in der der Sache dem Evangelium und unserem Gewissen verpflichtet. Wir unterliegen in Gesprächen mit den Insassen der Schweigepflicht bzw. dem Beichtgeheimnis. Darum können Gefangene sich ohne Angst mit ihren Anliegen an uns wenden. Sie können bei uns mit absoluter Vertraulichkeit rechnen - auch bei Angelegenheiten, die andere Bedienstete zur Anzeige bringen müssten.



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