Stellungnahme zum Entwurf eines Bremer Ladenschlussgesetzes
Louis-Ferdinand von Zobeltitz
Gegenwärtig wird in Bremen der Entwurf eines neuen Ladenschlussgesetzes diskutiert. Dieser sieht auch die teilweise Ladenöffnung an Sonntagen vor. Die Bremische Evangelische Kirche hat gegenüber dem Bremer Senat hierzu schriftlich Stellung bezogen und wird ihre Position auch in der öffentlichen Anhörung am 15. Dezember vertreten. Dazu erklärt der Schriftführer in der Bremischen Evangelischen Kirche, Pastor Louis-Ferdinand von Zobeltitz:
Der Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes sieht eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen Werktagen von Montag bis Samstag vor und gewährleistet mit einigen Ausnahmen auch künftig die Sonn- und Feiertagsruhe. Die Bremische Evangelische Kirche begrüßt es, dass die Läden auch in Zukunft an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Gleichwohl bedauern wir, dass es vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr geben soll und halten es für problematisch, in den einzelnen Stadtteilen hierfür unterschiedliche Termine festzusetzen. Diese Reihum-Öffnungen könnten den Effekt haben, dass man eigentlich jeden Sonntag irgendwo in Bremen shoppen kann. Die Sonn- und Feiertagsruhe wird dadurch augehöhlt.
Unsere Gesellschaft braucht aber einen gemeinsamen Tag der Ruhe und Entspannung, der Besinnung und Erholung. Der Sonntag befreit von Verpflichtungen und zeigt dem Menschen, dass sein Leben nicht nur aus Arbeit und Gelderwerb besteht. Darum muss der Sonntag in der Regel der freie Tag der Woche bleiben. Wenn der Sonntag nicht mehr vom Werktag unterschieden werden kann, geht unserer Gesellschaft ein wesentliches prägendes Element verloren. Die Bremische Evangelische Kirche würde es deshalb auch sehr begrüßen, wenn der Vorabend der Sonn- und Feiertage ab 20 Uhr im Interesse der Feiertagsruhe besonders geschützt würde.
Es gibt zahlreiche Menschen, die es der großen Mehrheit der Bevölkerung durch ihre Sonntagsarbeit ermöglichen, den Sonntag als freien Tag zu begehen. Ihnen gilt unser aller Dank für Ihren Einsatz! Gegen eine weitgehende Öffnung aller Geschäfte an Sonntagen geben wir jedoch zu bedenken: Weitere Bereiche unserer Wirtschaft werden die Frage stellen, ob auch sie den Sonntag zum Arbeitstag machen sollten. Doch sonntags einkaufen können nur die Menschen, die auch sonntags frei haben. Und die Belastung für die Familien und die zusätzlich sonntags Beschäftigten würde erheblich zunehmen. Deshalb muss der Sonntag auch weiterhin vom Gesetz geschützt werden. Dies ist keine kirchliche Sonderforderung, sondern ein Appell an alle Verantwortlichen, ein bewährtes kulturelles Erbe zu schützen.
Bremen, 13. Dezember 2006


kirche-bremen
de