Kirchgeld
Was ist eigentlich Kirchgeld?
Neben der Kirchensteuer gibt es das sogenannte Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe. Als glaubensverschiedene Ehe bezeichnet man eine Partnerschaft, in der nur ein Ehepartner der Kirche angehört. Hat dieser kein eigenes oder ein im Vergleich zum Ehepartner wesentlich geringeres Einkommen, wird dieses Kirchgeld erhoben. Grundlage ist eine gemeinsame Einkommensteuerveranlagung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass auch nicht verdienende Ehepartner das gemeinsame Familieneinkommen mit erwirtschaftet haben und davon ihren Unterhalt bestreiten. Deshalb ist die Bemessungsgrundlage für das Kirchgeld das gemeinsam zu versteuernde Einkommen.
Haushalts- und Kinderfreibeträge sind selbstverständlich zuvor abzuziehen. Nun kann es sein, dass gering verdienende Partner bereits Kirchensteuer gezahlt haben. Diese wird auf das zu zahlende Kirchgeld auf jeden Fall angerechnet. Das Kirchgeld ist – wie die Kirchensteuer ja auch – als Sonderausgabe voll abzugsfähig. Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist nicht zu verwechseln mit dem Gemeinde-Kirchgeld, das von besonders engagierten Kirchenmitgliedern freiwillig gezahlt wird. Die Finanzämter berechnen das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe anhand einer gestaffelten Tabelle in Anlehnung an den sogenannten „Lebensführungsaufwand“ des Kirchenmitglieds.
| Jahreseinkommen | Kirchgeld | |
| jährlich | monatlich | |
| 30.000 - 37.499 Euro |
96 |
8 |
| 37.500 - 49.999 Euro | 156 | 13 |
| 50.000 - 62.499 Euro | 276 | 23 |
| 62.500 - 74.999 Euro | 396 | 33 |
| 75.000 - 87.499 Euro | 540 | 45 |
| 87.500 - 99.999 Euro | 696 | 58 |
| 100.000 - 124.999 Euro | 840 | 70 |
| 125.000 - 149.999 Euro | 1.200 | 100 |
| 150.000 - 174.999 Euro | 1.560 | 130 |
| 175.000 - 199.999 Euro | 1.860 | 155 |
| 200.000 - 249.999 Euro | 2.220 | 185 |
| 250.000 - 299.999 Euro | 2.940 | 245 |
| 300.000 und mehr Euro | 3.600 | 300 |
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