Bericht zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung

Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat 2022 die Gewaltschutz-Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland übernommen. Das Kirchenparlament erhält regelmäßig Berichte zum Thema (sexualisierte) Gewalt.

Die stellvertretende Leiterin der Kirchenkanzlei, Dr. Jutta Schmidt, berichtete dem Kirchenparlament  zum aktuellen Stand im Themenfeld sexualisierte Gewalt. Sie betonte, wie wichtig dieses Thema für die Kirche sei, da sie in ihrer Arbeit eine hohe Verantwortung trüge. Dies sei durch den Rücktritt der Ratsvorsitzenden der EKD, Annette Kurschus, noch einmal besonders deutlich geworden. Der Vertrauensverlust gegenüber der Evangelischen Kirche in Deutschland sei groß und kirchliche Leitungspersonen durch die gestiegene Sensibilität für dieses Thema besonders gefordert. Die Kirche werde nicht an Absichtserklärungen oder Parolen gemessen, sondern an ihren Schutzkonzepten, Fortbildungen, transparenten Interventionskonzepten und einer betroffenensensiblen Aufarbeitung. Dies seien entscheidende Messlatten.

Wie alle evangelischen Landeskirchen in Deutschland, so Schmidt weiter, habe sich die Bremische Evangelische Kirche an der unabhängigen wissenschaftlichen Forum-Studie beteiligt. Anfang 2024 werden die Ergebnisse  dieser Studie veröffentlicht. Sie werden Hinweise geben, wie Prävention, Intervention und Aufarbeitung fortentwickelt und optimiert werden können. Indbesondere gehe es um weitere Erkenntnisse zu den spezifischen Faktoren für die Begünstigung von Grenzverletzungen.

Die Veröffentlichung werde ggf. zu weiterem Vertrauensverlust in der Bevölkerung und auch Austritten führen,  doch sei es wichtig zu handeln und sich vor den vielleicht unbequemen Ergebnissen nicht weg zu ducken. Die Studie sei eine Chance, in allen Arbeitsfeldern künftig aufmerksamer und zielgerichteter zu agieren, für sichere Räume und eine sichere Kirche.

Noch in diesem Jahr werden die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Unabhängigen Beauftragte der Bundesregierung eine Vereinbarung unterzeichnen, in der festgelegt ist, dass jede Landeskirche der EKD „sich an der Einrichtung einer für ihre Struktur und mit Blick auf deren Aufgaben passenden regionalen Aufarbeitungskommission“ beteiligt und „dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Mittel anteilig zur Verfügung“ stellt. Festgelegt sind dort die Partizipation Betroffener sowie die Einbeziehung externer Expertise. Die Regionale Aufarbeitungskommission soll Fälle sexualisierter Gewalt erheben, Strukturen identifizieren, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, den Umgang mit Betroffenen und die Aufarbeitungspraxis untersuchen. Es bestehe eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Anerkennungskommission der Konföderation der evangelischen Kirche in Niedersachsen

In der Bremischen Evangelischen Kirche gibt es ein Meldestelle für Verdachtsfälle, Betroffene und Zeugen sowie eine Ansprechstelle für sensible Beratung. in der BEK besteht eine unverzügliche Meldepflicht. Betroffene, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, erhalten auf Wunsch bei der Ansprechstelle einen geschützten Raum, in dem ihren Erlebnissen mit Sensibilität, Respekt und Fachlichkeit begegnet wird.

Gewalt und Grenzverletzungen, so Schmidt weiter, müssten ganz ohne Ängste oder Hemmungen besprechbar sein. Dazu sei es erforderlich, dass alle Gemeinden und Einrichtungen der Bremischen Evangelischen Kirche, ihren Beitrag leisten, indem sie Schutzkonzepte erarbeiten, Fortbildungen zum Thema besuchen und das Thema auf die Agenda setzen.

Die Präventionsbeauftragte der Bremischen Evangelischen Kirche, Pastorin Heike Wegener, stellte dem Kirchentag ihre Fortbildungsangebote zum Themenfeld sexualisierte Gewalt vor, u.a. Basisschulungen zur Prävention und Einführungen  in die Erstellung von Schutzkonzepten.

Dr. Jutta Schmidt

Stellvertretende Leiterin der Kirchenkanzlei

Assistenz:
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