10. Dezember 2024
Dem Kirchentag lag am 15. Mai 2024 eine überarbeitete Fassung des Entwurfs für eine neue Kirchenverfassung vor.
Der nun vorliegende Entwurf wurde mit 112 Ja-Stimmen der anwesenden 128 Delegierten in Zweiter Lesung angenommen. 15 Kirchentagsmitglieder stimmten dagegen, und es gab 1 Enthaltung. Die neue Verfassung kann somit zum Beginn einer neuen Amtszeit des Kirchenparlaments am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
BEK-Präsidentin Edda Bosse verkündete das Ergebnis unter großem Applaus der Delegierten und ergänzte "Vielen Dank, Sie sind eine tolle Kirche".
Seit 2012 dauert die Entwicklung und mehrfache Überarbeitung eines Entwurfs an. Am 13. März 2024 wurde dieser Entwurf in 1. Lesung angenommen, nachdem er im Mai 2022 zunächst abgewiesen worden war.
Im Anschluss daran hatte vor allem die jüngere Generation in der Evangelischen Jugend sowie der Studierendengemeinde gefordert, die Arbeit an einer zeitgemäßen Verfassung für eine moderne Kirche fortzusetzen. Hier läge eine Chance für die Zukunftsfähigkeit der Kirche, um in der Gesellschaft relevant zu bleiben. Gegenüber dem vom Kirchenparlament im Mai 2022 abgelehnten Entwurf gab es noch weitere Veränderungen zur traditionellen Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit, zum Minderheitenschutz sowie zur Selbstständigkeit der Gemeinden. Vor allem kommen auch zeitgemäße Themen wie z.B. Umwelt- und Klimaschutz oder Vielfalt und Gleichstellung aller Menschen zur Sprache.
„Die unantastbare Grundlage der
Bremischen Evangelischen Kirche
ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist.“
(Präambel der Bremer Kirchenverfassung von 1920)
Die bisherige Diskussion
Das 2012 beauftragte Gutachten von Prof. Dr. Hans Michael Heinig (Kirchenrechtliches Institut der EKD) zur aktuellen Kirchenverfassung liegt vor. Am 19. Februar 2014 findet ein öffentliches Hearing zur BEK-Verfassung statt. Im Mai 2015 gibt der Kirchentag grünes Licht für ein mehrstufiges Verfahren zur Meinungsbildung.
Im April 2016 liegt das auf Wunsch der reformierten Gemeinden der BEK beim Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund eingeholte Ergänzungsgutachten vor, im Herbst wird es diskutiert. Eine Arbeitsgruppe aus dem Kirchen- sowie dem Rechts- und Verfassungsausschuss bekommt den Auftrag, ein Eckpunktepapier für eine neue Verfassung zu erarbeiten.
Am 17. Mai 2017 beauftragt der Kirchentag den Rechts- und Verfassungsausschuss, auf der Grundlage dieses Eckpunktepapiers einen ersten Entwurf für eine neue Verfassung vorzulegen. Im Juni 2017 beauftragt der Kirchenausschuss den Präsidenten des Kirchenamtes der Nordkirche, Prof. Dr. Peter Unruh, mit der Ausarbeitung. Dessen Entwurf wird im Herbst 2018 veröffentlicht und in einer Veranstaltung am 29. Oktober 2018 vorgestellt.
Der Kirchentag beschließt ein digitales Beteiligungsverfahren im Social Intranet für die Diskussion des Verfassungsentwurfs.
Zahlreiche Gemeinden und Einrichtungen machen von dem Beteiligungsverfahren Gebrauch. Der erste Entwurf wird überarbeitet. Im Herbst 2019 liegt ein zweiter Entwurf vor, der vom Kirchentag im November 2019 beraten wird. Zur Diskussion auf dem Kirchentag kommt es 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht.
Dem Kirchentag liegt auf seiner digitalen Sitzung im Mai 2021 der 3. überarbeitete Entwurf für eine neue Verfassung vor. Die Delegierten debattieren darüber und machen Vorschläge für weitere Korrekturen, die von den Ausschüssen geprüft und ggf. eingearbeitet werden sollen. Im Herbst 2021 wird der vierte Entwurf vorgelegt und vom Kirchentag im November 2021 beraten; Eine 1. Lesung wird für Mai 2022 in Aussicht genommen. Der Entwurf verfehlt knapp die erforderliche Dreiviertelmehrheit.
Im November 2023 lag dem Kirchentag ein erneut überarbeiteter Entwurf vor. In einer 1. Lesung am 13. März 2024 wurde darüber abgestimmt und der Entwurf mit großer Mehrheit angenommen. Die zweite Lesung erbrachte die erforderliche Dreiviertelmehrheit, damit kann die neue Verfassung am 1.1. 2025 in Kraft treten.
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