Einführung einer neuen Kirchenverfassung

Neuer Anlauf

Dem Kirchentag liegt eine überarbeitete Fassung des Entwurfs für eine neue Kirchenverfassung vor.
Gegenüber dem vom Kirchenparlament im Mai 2022 abgelehnten Entwurf gibt es folgende Veränderungen:

  1. Die Regelung zur Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit sowie zur Selbstständigkeit und Selbstverwaltung der Gemeinden sollen mehr Gewicht erhalten.
  2. Das Eintreten der Bremischen Evangelischen Kirche für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung soll um einen Satz betreffend Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz ergänzt werden.
  3. Bestimmungen über die Gemeinde sollen gekürzt und präzisiert werden.
  4. Das Wort „Kirchenkanzlei“ soll durch das Wort „Kirchenverwaltung“ ersetzt werden.
  5. Die Ausschüsse des Kirchentages sollen kleiner und handlungsfähiger werden.
  6. Der Schriftführer (neuer Titel: Kirchenpräsident/in) soll für die Dauer einer Amtszeit des Kirchen parlaments (6 Jahre) gwählt werden und nicht wie bislang vorgesehen für zehn Jahre.

Eine Erste Lesung ist für den 13. März 2024 geplant. Die zweite Lesung könnte dann in der Sitzung des Kirchentages am 15./16. Mai 2024 durchgeführt werden, so dass die neue Verfassung zum Beginn einer neuen Amtszeit des Kirchenparlaments  am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Hintergrund

Die aus dem Jahr 1920 stammende und derzeit geltende Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) sollte erneuert und zeitgemäß gestaltet werden. Die Entwicklung des Verfassungswerkes soll den Übergang von einer knappen Vereinssatzung zu einer modernen Kirchenverfassung markieren.

Der vom Kirchenparlament im Mai 2017 beauftragte Entwurf für eine mögliche neue Verfassung wurde in einem breit angelegten Beteiligungsprozess diskutiert. Die von den Delegierten geäußerten Kritikpunkte wurden in den Text eingearbeitet, und es gab im Laufe von fünf Jahren zahlreiche Gepräche mit Gemeinden und gesamtkirchlichen Einrichtungen.

Im Mai 2022 stand die 1. Lesung derüberarbeiteten Fassung für eine neue Verfassung auf der Tagesordnung des Kirchenparlaments. Der Entwurf erhielt zwar eine Mehrheit, nicht aber die für die Beschlussfassung erforderliche Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Delegierten.

Kirchenausschuss und Rechts- und Verfassungsausschuss haben daraufhin entschieden, dass die Arbeit an einer neuen Verfassung nur dann wieder aufgenommen werden kann, wenn dieser Wunsch aus der Mitte des Kirchenparlaments geäußert wird. Aus den Reihen der Evangelischen Jugend, der Evangelischen Studierenden Gemeinde und aus dem pastoralen Nachwuchs wurde dies bekräftigt und der Entwurf nochmals überarbeitet.

Die jüngere Generation vertritt die Auffassung, dass die neue Verfassung notwendig sei, um eine angemessene Beteiligung junger Menschen an den Gremien der BEK sicherzustellen. Hier läge eine Chance für die Zukunftsfähigkeit der Kirche, um in der Gesellschaft relevant zu bleiben. Dafür nennen sie beispielhaft die Notwendigkeit eines Diskriminierungsverbots, eine bessere Repräsentation junger Menschen und die Berücksichtigung gesamtkirchlicher Arbeitsfelder, wie z.B. der Diakonie, der Bildung oder der Seelsorge, die in der alten Verfassung von 1920 nicht abgebildet werden.

„Die unantastbare Grundlage der
Bremischen Evangelischen Kirche
ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist.“

(Präambel der Bremer Kirchenverfassung von 1920)

Die bisherige Diskussion

Projekt Verfassung