Diskussion und 1. Lesung

Neue Kirchenverfassung

Dem Kirchentag lag am 13. März 2024 eine überarbeitete Fassung des Entwurfs für eine neue Kirchenverfassung vor. Seit 2012 dauert die Entwicklung und mehrfache Überarbeitung eines Entwurfs an. Nun stand die Erste Lesung auf der Tagesordnung. Im Mai 2022 war der Entwurf bereits einmal in Erster Lesung abgewiesen worden. Im Anschluss daran hatte vor allem die jüngere Generation in der Evangelischen Jugend sowie der Studierendengemeinde gefordert, die Arbeit an einer zeitgemäßen Verfassung für eine moderne Kirche fortzusetzen. Gegenüber dem vom Kirchenparlament im Mai 2022 abgelehnten Entwurf gibt es folgende Veränderungen:

  1. Die traditionelle Regelung zur Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit sowie zur Selbstständigkeit und Selbstverwaltung der Gemeinden sollen mehr Gewicht erhalten.
  2. Um den Minderheitenschutz zu gewährleisten, bedarf es einer Änderung der Verfassung keiner Zweidrittel-, sondern einer Dreiviertel-Mehrheit.
  3. Das Eintreten der Bremischen Evangelischen Kirche für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung soll um einen Satz betreffend Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz ergänzt werden.
  4. Bestimmungen über die Gemeinden sollen gekürzt und präzisiert werden.
  5. Im Sprachgebrauch soll das Wort „Kirchenkanzlei“ soll durch das Wort „Kirchenverwaltung“ ersetzt werden.
  6. Die Ausschüsse des Kirchentages sollen kleiner und handlungsfähiger werden.
  7. Einheitliche Amtszeiten: Der Schriftführer (neuer Titel: Kirchenpräsident/in) soll für die Dauer einer Amtszeit des Kirchenparlaments (6 Jahre) gewählt werden und nicht wie bislang vorgesehen für zehn Jahre.
  8. Die BEK fördert ein Zusammenleben in Vielfalt und die Gleichstellung aller Menschen. Auf die Aufzählung einzelner Gruppen oder Diskriminierungsgründe wird verzichtet, um eine umfassende Gleichstellung zu gewährleisten.

Der nun vorliegende Entwurf wurde mit 115 von 136 Stimmen in Erster Lesung angenommen. Die Zweite Lesung folgt nun auf dem Frühjahrskirchentag am 15./16. Mai 2024,so dass die neue Verfassung zum Beginn einer neuen Amtszeit des Kirchenparlaments  am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Hintergrund

Die aus dem Jahr 1920 stammende und derzeit geltende Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) sollte erneuert und zeitgemäß gestaltet werden. Die Entwicklung des Verfassungswerkes soll den Übergang von einer knappen Vereinssatzung zu einer modernen Kirchenverfassung markieren.

Der vom Kirchenparlament im Mai 2017 beauftragte Entwurf für eine mögliche neue Verfassung wurde in einem breit angelegten Beteiligungsprozess diskutiert. Die von den Delegierten geäußerten Kritikpunkte wurden in den Text eingearbeitet, und es gab im Laufe von fünf Jahren zahlreiche Gepräche mit Gemeinden und gesamtkirchlichen Einrichtungen.

Im Mai 2022 stand schon einmal die 1. Lesung der überarbeiteten Fassung für eine neue Verfassung auf der Tagesordnung des Kirchenparlaments. Der Entwurf erhielt zwar eine Mehrheit, nicht aber die für die Beschlussfassung erforderliche Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Delegierten.

Kirchenausschuss und Rechts- und Verfassungsausschuss haben daraufhin entschieden, dass die Arbeit an einer neuen Verfassung nur dann wieder aufgenommen werden kann, wenn dieser Wunsch aus der Mitte des Kirchenparlaments geäußert wird. Aus den Reihen der Evangelischen Jugend, der Evangelischen Studierenden Gemeinde und aus dem pastoralen Nachwuchs wurde dies bekräftigt. Jetzt liegt dem Kirchenparlament ein nochmals überarbeiteter Entwurf vor.

Die jüngere Generation vertritt die Auffassung, dass die neue Verfassung notwendig sei, um eine angemessene Beteiligung junger Menschen an den Gremien der BEK sicherzustellen. Hier läge eine Chance für die Zukunftsfähigkeit der Kirche, um in der Gesellschaft relevant zu bleiben. Dafür nennen sie beispielhaft die Notwendigkeit eines Diskriminierungsverbots, eine bessere Repräsentation junger Menschen und die Berücksichtigung gesamtkirchlicher Arbeitsfelder, wie z.B. der Diakonie, der Bildung oder der Seelsorge, die in der alten Verfassung von 1920 nicht abgebildet werden.

„Die unantastbare Grundlage der
Bremischen Evangelischen Kirche
ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist.“

(Präambel der Bremer Kirchenverfassung von 1920)

Die bisherige Diskussion

Projekt Verfassung