
30. November 2023
Dem Kirchentag liegt eine überarbeitete Fassung des Entwurfs für eine neue Kirchenverfassung vor.
Gegenüber dem vom Kirchenparlament im Mai 2022 abgelehnten Entwurf gibt es folgende Veränderungen:
Eine Erste Lesung ist für den 13. März 2024 geplant. Die zweite Lesung könnte dann in der Sitzung des Kirchentages am 15./16. Mai 2024 durchgeführt werden, so dass die neue Verfassung zum Beginn einer neuen Amtszeit des Kirchenparlaments am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Die aus dem Jahr 1920 stammende und derzeit geltende Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) sollte erneuert und zeitgemäß gestaltet werden. Die Entwicklung des Verfassungswerkes soll den Übergang von einer knappen Vereinssatzung zu einer modernen Kirchenverfassung markieren.
Der vom Kirchenparlament im Mai 2017 beauftragte Entwurf für eine mögliche neue Verfassung wurde in einem breit angelegten Beteiligungsprozess diskutiert. Die von den Delegierten geäußerten Kritikpunkte wurden in den Text eingearbeitet, und es gab im Laufe von fünf Jahren zahlreiche Gepräche mit Gemeinden und gesamtkirchlichen Einrichtungen.
Im Mai 2022 stand die 1. Lesung derüberarbeiteten Fassung für eine neue Verfassung auf der Tagesordnung des Kirchenparlaments. Der Entwurf erhielt zwar eine Mehrheit, nicht aber die für die Beschlussfassung erforderliche Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Delegierten.
Kirchenausschuss und Rechts- und Verfassungsausschuss haben daraufhin entschieden, dass die Arbeit an einer neuen Verfassung nur dann wieder aufgenommen werden kann, wenn dieser Wunsch aus der Mitte des Kirchenparlaments geäußert wird. Aus den Reihen der Evangelischen Jugend, der Evangelischen Studierenden Gemeinde und aus dem pastoralen Nachwuchs wurde dies bekräftigt und der Entwurf nochmals überarbeitet.
Die jüngere Generation vertritt die Auffassung, dass die neue Verfassung notwendig sei, um eine angemessene Beteiligung junger Menschen an den Gremien der BEK sicherzustellen. Hier läge eine Chance für die Zukunftsfähigkeit der Kirche, um in der Gesellschaft relevant zu bleiben. Dafür nennen sie beispielhaft die Notwendigkeit eines Diskriminierungsverbots, eine bessere Repräsentation junger Menschen und die Berücksichtigung gesamtkirchlicher Arbeitsfelder, wie z.B. der Diakonie, der Bildung oder der Seelsorge, die in der alten Verfassung von 1920 nicht abgebildet werden.
„Die unantastbare Grundlage der
Bremischen Evangelischen Kirche
ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist.“
(Präambel der Bremer Kirchenverfassung von 1920)
Die bisherige Diskussion
Das 2012 beauftragte Gutachten von Prof. Dr. Hans Michael Heinig (Kirchenrechtliches Institut der EKD) zur aktuellen Kirchenverfassung liegt vor. Am 19. Februar 2014 findet ein öffentliches Hearing zur BEK-Verfassung statt. Im Mai 2015 gibt der Kirchentag grünes Licht für ein mehrstufiges Verfahren zur Meinungsbildung.
Im April 2016 liegt das auf Wunsch der reformierten Gemeinden der BEK beim Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund eingeholte Ergänzungsgutachten vor, im Herbst wird es diskutiert. Eine Arbeitsgruppe aus dem Kirchen- sowie dem Rechts- und Verfassungsausschuss bekommt den Auftrag, ein Eckpunktepapier für eine neue Verfassung zu erarbeiten.
Am 17. Mai 2017 beauftragt der Kirchentag den Rechts- und Verfassungsausschuss, auf der Grundlage dieses Eckpunktepapiers einen ersten Entwurf für eine neue Verfassung vorzulegen. Im Juni 2017 beauftragt der Kirchenausschuss den Präsidenten des Kirchenamtes der Nordkirche, Prof. Dr. Peter Unruh, mit der Ausarbeitung. Dessen Entwurf wird im Herbst 2018 veröffentlicht und in einer Veranstaltung am 29. Oktober 2018 vorgestellt.
Der Kirchentag beschließt ein digitales Beteiligungsverfahren im Social Intranet für die Diskussion des Verfassungsentwurfs.
Zahlreiche Gemeinden und Einrichtungen machen von dem Beteiligungsverfahren Gebrauch. Der erste Entwurf wird überarbeitet. Im Herbst 2019 liegt ein zweiter Entwurf vor, der vom Kirchentag im November 2019 beraten wird. Zur Diskussion auf dem Kirchentag kommt es 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht.
Dem Kirchentag liegt auf seiner digitalen Sitzung im Mai 2021 der 3. überarbeitete Entwurf für eine neue Verfassung vor. Die Delegierten debattieren darüber und machen Vorschläge für weitere Korrekturen, die von den Ausschüssen geprüft und ggf. eingearbeitet werden sollen. Im Herbst 2021 wird der vierte Entwurf vorgelegt und vom Kirchentag im November 2021 beraten; Eine 1. Lesung wird für Mai 2022 in Aussicht genommen. Der Entwurf verfehlt knapp die erforderliche Dreiviertelmehrheit.
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