
22. Februar 2021
Lebensereignis Hochzeit
Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn mindestens ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist. In einigen Gemeinden müssen beide Partner Kirchenmitglieder sein. Der kirchlichen Trauung geht die standesamtliche Eheschließung voraus. Sie können sich in zeitlicher Nähe zur standesamtlichen Eheschließung trauen lassen, aber auch, wenn sie schon Jahre zurück liegt.
Besprechen Sie mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin, in welcher Form eine Trauung stattfinden kann, wenn einer der Partner einer anderen oder keiner Religion angehört, bzw. aus der Kirche ausgetreten ist.
Oft ist die Hochzeit auch eine gute Gelegenheit, über die eigenen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Dabei kann der Wunsch des nicht getauften Partners entstehen, sich auch der christlichen Gemeinde anzuschließen und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenalter jederzeit möglich.
Die Heirat kann Anlass für aus der Kirche Ausgetretene sein, wieder einzutreten.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Kircheneintrittsstelle der Bremischen Evangelischen Kirche, im Evangelischen Informationszentrum - Kapitel 8.
Normalerweise wird die Trauung mit einem der Pastor/inn/en in der Gemeinde gefeiert, der man angehört. Wenn Sie eine andere Kirche als ihre Gemeindekirche wählen möchten, klären Sie frühzeitig, ob die Trauung dort und zum gewünschten Termin möglich ist.
Besprechen Sie auch, ob Ihr Gemeindepastor / Ihre Pastorin sie dorthin begleitet, oder ob die Trauung durch den / die dortige/n Pastor / Pastorin vorgenommen wird. Im letzteren Fall benötigen Sie von Ihrer Kirchengemeinde eine Bescheinigung (ein sogenanntes „Dimissoriale“) darüber, die Trauung durch den Pastor einer anderen Gemeinde durchzuführen zu lassen.
In der stillen Woche vor Ostern (Karwoche) und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Das Traugespräch mit dem Pastor / der Pastorin dient der Vorbereitung des Traugottesdienstes. Dabei geht es um Ihre Partnerschaft: Was haben Sie bisher miteinander erlebt, was wünschen und erhoffen Sie sich von Gott für Ihr gemeinsames Leben, und wie möchten Sie dies in der Trauung zum Ausdruck bringen? Sie besprechen auch den Ablauf des Gottesdienstes, zum Beispiel ob Freunde und Verwandte an der Gestaltung mitwirken sowie die Auswahl biblischer Texte und der Musik, eines Trauspruches und des Trauversprechens. Sie haben auch Gelegenheit, seelsorgerliche Fragen anzusprechen.
Wenn Sie und Ihr Partner unterschiedlichen Konfessionen angehören, Sie zum Beispiel katholisch und Ihr Mann/Ihre Frau evangelisch ist, dann können Sie sich ökumenisch trauen lassen. Das bedeutet, ein katholischer Pfarrer und ein/e evangelische/ r Pastor/in gestalten den Traugottesdienst gemeinsam. Beide Kirchen erkennen diese Trauung an. Sie können sich auch für eine evangelische oder eine katholische Trauung entscheiden, die dann nach der jeweiligen Trauordnung vollzogen wird. Der/die katholische Partner/ in braucht für eine evangelische Trauung allerdings eine Befreiung, einen sogenannten Dispens.
Nehmen Sie also zunächst Kontakt mit der Gemeinde auf, in deren Kirche sie den Traugottesdienst feiern wollen. Der dortige Pastor / Pfarrer ist verantwortlich und bespricht mit Ihnen die weiteren Schritte. Er kann ggf. auch den Geistlichen der anderen Konfession informieren.
Für das Gelingen der gemeinsamen Zukunft ist, wichtig, dass sich die Partner über das Eheverständnis ihrer Religionen bzw. Kulturen verständigen. Vor allem Frauen können hierbei in besonderer Weise von Rollenvorstellungen und Verhaltensregeln betroffen sein. Wenn der evangelische Partner einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung wünscht und der andere Partner dies respektiert, ist das nach Absprache mit dem Pastor /der Pastorin Ihrer Gemeinde möglich. Im Traugespräch können Sie über den angemessenen Ablauf und Formulierungen sprechen.
Oft ist die Hochzeit auch eine gute Gelegenheit, über die eigenen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Dabei kann der Wunsch des nicht getauften Partners entstehen, sich auch der christlichen Gemeinde anzuschließen und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenalter jederzeit möglich.
Besprechen können Sie dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin, im Evangelischen Informationszentrum - Kapitel 8 oder auch mit der Beauftragten für den interreligiösen Dialog.
Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare liegt in der Bremischen Evangelischen Kirche im Ermessen der einzelnen Gemeinde und ihrer Pastoren / Pastorinnen und ist mittlerweile in vielen Gemeinden möglich. Wo eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare stattfindet, entspricht sie dem üblichen Ablauf von Traugottesdiensten, wird beurkundet und in das Kirchbuch eingetragen. Sie haben in der Bremischen Evangelischen Kirche auch die Möglichkeit, gegebenenfalls ihre Gemeindemitgliedschaft in eine solche Gemeinde zu wechseln.
Fragen Sie Ihren Pastor / Ihre Pastorin. In welchen Gemeinden gottesdienstliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare möglich sind erfahren Sie auch im Evangelischen Informationszentrum – Kapitel 8 oder bei der
oder bei der Gleichstellungsbeauftragten.
Die evangelische Kirche versteht die Ehe als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, die mit dem Trauversprechen besiegelt wird. Dennoch kann eine Ehe auch scheitern, weshalb in der evangelischen Kirche die kirchliche Trauung
nach einer Scheidung und erneuten Eheschließung möglich ist.
Selbstverständlich können Sie das. Ihre Dankbarkeit für das Geschenk der Liebe und der Segen Gottes haben kein Verfallsdatum. Vielleicht ist Ihnen der christliche Glaube auch erst kürzlich (wieder) wichtig geworden, oder Sie haben in Ihrer Partnerschaft eine Krise überwunden. Das kann ein guter Zeitpunkt sein, um das gegenseitige Eheversprechen vor Gott zu bekräftigen und um seinen Segen zu bitten. Wenn Sie bereits Kinder haben, können Sie Trauung und Taufe auch miteinanderverbinden.
Melden Sie den Traugottesdienst und Ihren Wunschtermin möglichst frühzeitig im Büro ihrer Gemeinde an. Es kann vorkommen, dass Termine bereits vergeben sind, v.a. im Hochzeitsmonat Mai. Verabreden Sie auch einen Termin für das Traugespräch mit dem Pastor / der Pastorin. Das sollte spätestens zwei bis eine Woche vor dem Gottesdienst stattfinden.
Der Gottesdienst kann erst nach vollzogener standesamtlicher Eheschließung stattfinden.
Zum Traugespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
• Geburtsbescheinigung
• Taufbescheinigung
• Konfirmationsbescheinigung
• Bei der kirchlichen Trauung bringen Sie bitte unbedingt die Hochzeitsurkunde über die standesamtliche Eheschließung mit.
Ja, Freunde oder Verwandte können einen Bibeltext lesen, Gebete für das Paar schreiben und lesen. Oft werden auch besondere Liedwünsche berücksichtigt. Oder es kann musiziert werden. Sprechen Sie aber vorher mit dem Brautpaar und dem Pastor / der Pastorin ab, wie dies sinnvoll in den Ablauf eingeplant werden kann. Auch Überraschungen für das Brautpaar sprechen Sie bitte mit dem Pastor / der Pastorin ab.
Die Erstellung von Gottesdienstabläufen und Liedblättern wird in den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Manchmal wird nur das Gesangbuch verwendet. Manchmal erstellt der Pastor / die Pastorin ein Gottesdienstblatt mit dem Ablauf und (weiteren) Liedern. Gerne kann aber auch das Brautpaar oder können Freunde das Programmblatt für den Gottesdienstablauf besonders gestalten. Besprechen Sie dies mit dem Pastor / der Pastorin.
Der Trauspruch ist ein Satz aus der Bibel, der zum Ausdruck bringt. was dem Paar für die Ehe wichtig ist, und das Ehepaar als Botschaft und Lebensmotto begleitet. Er wird auch im Traugottesdienst im Zusammenhang mit der Ansprache vorgelesen. Das Hochzeitpaar kann sich einen aussuchen oder auch vom Pastor / von der Pastorin auswählen lassen. Auf www.trauspruch.de kann nach Trausprüchen gesucht werden. Man findet ihn in verschiedenen Bibelübersetzungen mit dem dazu gehören Bibeltext und kann ihn so in seinem Zusammenhang verstehen.
In jedem Gottesdienst wird Geld für soziale Hilfsprojekte oder bestimmte Aufgaben in der Gemeinde gesammelt. Bei Traugottesdiensten wird die Bestimmung der Kollekte oft mit dem Brautpaar zusammen ausgesucht. Besprechen Sie dies also mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
Der Blumenschmuck in der Kirche wird in den Gemeinden unterschiedlich geregelt.
Meist ist die Kirche im Altarraum mit Blumen geschmückt. Darüber hinaus sorgen vielfach die Hochzeitsleute oder Verwandte/ Freunde für einen besonderen Blumenschmuck. Besprechen Sie dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
In vielen Gemeinden besteht die Möglichkeit, die vorderen Reihen für Angehörige und enge Freunde des Brautpaares zu reservieren. Besprechen Sie dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
Ob Sie vor oder in der Kirche Blumen streuen und wer das Verstreute wieder zusammenfegt, sollten Sie mit Ihrer Gemeinde abstimmen. Das Ausstreuen von Reis ist meist unerwünscht, weil es ein Lebensmittel ist, das viele Menschen in der Welt dringend zum Überleben brauchen.
Zum Filmen und Fotografieren gibt es in den Gemeinden unterschiedliche Regelungen. Häufiges Klicken und Blitzen oder Umherlaufen wirkt im Gottesdienst sehr störend. Die Aufmerksamkeit von Vielen ist auf das Fotografieren und Filmen statt auf die Hochzeitszeremonie gelenkt. Darum wird oft vereinbart, dass nur von einer Person fotografiert / gefilmt wird. Oder nach dem Gottesdienst am Alter und mit dem Pastor / der Pastorin. Meist werden diese Bilder dann auch besser, weil in Ruhe und bei freier Sicht gemacht. Fragen Sie Ihren Pastor / Ihre Pastorin, wie es in der Gemeinde am besten möglich ist.
Ja, Trauung und Taufe können im Traugottesdienst verbunden werden. Es ist auch möglich, Ihr Kind oder Ihre Kinder zu taufen. Besprechen Sie dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
Bei einer evangelischen Trauung sind – im Gegensatz zu einer katholischen – Trauzeugen nicht nötig. Bei einer ökumenischen Trauung, also mit evangelisch und katholischen Ehepartnern sollten sie allerdings dabei sein.
Wenn Freunde oder Verwandte am Traugottesdienst mitwirken sollen, besprechen Sie dies doch mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin. Bestimmt haben Sie gemeinsam eine Idee, wie diese für Sie wichtigen Menschen die Zeremonie mit gestalten können.
Zu Beginn des Gottesdienstes zieht das Brautpaar zum Orgelklang mit dem Pastor / der Pastorin in die Kirche ein. In diesem feierlichen Moment erhebt sich die Gemeinde. Ob sie als Paar gemeinsam vor den Altar treten oder sich von Verwandten oder Freunden zum Altar führen lassen, bleibt Ihrem persönlichen Geschmack überlassen. Ihre Pastorin wird das gerne mit Ihnen abstimmen und Ihnen Anregungen geben.
Der eigentliche Gottesdienst und die Begleitung durch den Pastor / die Pastorin ist kostenfrei. Lediglich die Auslagen für Orgel- und Küsterdienste werden von manchen Gemeinden erhoben. Bei Sonderwünschen z.B. bei der musikalischen Gestaltung, aufwendigem Blumenschmuck oder bei Trauungen in einer anderen Gemeinde entstehen meist höhere Kosten. Erfragen Sie dies bei Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
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