Rahmenbedingungen
In der Verfügung 49/2012 der Senatorin für Bildung und Wissenschaft heißt es für das Schuljahr 2012/2013, dass am Dienstag das verbindliche Unterrichtsangebot für die 7. und 8. Jahrgangsstufe spätestens um 15 Uhr endet. Wenn das Einzusgebiet der Schule es erlaubt, kann auch in direkter Abstimmung mit den evangelischen Gemeinden im Stadtteil eine Vereinbarung über einen anderen Wochentag getroffen werden.
Wichtig ist ferner, dass eine Kooperation von Konfirmandenunterricht und Ganztagsschule möglich und gewollt ist. Darüber hinaus können SchülerInnen in der Konfirmandenzeit an bis zu drei Unterrichtstagen für kirchliche Veranstaltungen beurlaubt werden.
Unten finden Sie den genauen Wortlaut des Informationsschreibens.
Konfirmandenunterricht und Schule
Unterrichtsbefreiung an religiösen Feiertagen
Evangelische Schülerinnen und Schüler haben am Buß- und Bettag sowie am Reformationsfest unterrichtsfrei. Das gilt für den gesamten Tag und nicht nur für die Zeit des Gottesdienstbesuches. Unten finden Sie das Anschreiben bzw. die entsprechenden Richtlinien der senatorischen Behörde.
Anschreiben: Unterrichtsbefreiung an religiösen Feiertagen
Richtlinien: Unterrichtsbefreiung an religiösen Feiertagen