Sexualisierte Gewalt
Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch kirchliche Mitarbeiter
Ansprechperson für die Bremische Evangelische Kirche und die Diakonie
Dr. Jutta Schmidt
Theologische Referentin
Kirchenkanzlei
Franziuseck 2/4
28199 Bremen
Telefon 5597-291
juttaschmidt
kirche-bremen
de
Die Bremische Evangelische Kirche verpflichtet sich, bei sexuellem Missbrauch nach den "Hinweisen für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende im kirchlichen Dienst" der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu handeln.
Handreichung der BEK: "Helfen - Hinschauen - Handeln - Prävention im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Bremischen Evangelischen Kirche" (PDF)
EKD-Webseite: "Hinschauen – Helfen – Handeln“

Zentrale Anlaufstelle .help
Die Zentrale Anlaufstelle .help bietet Information und Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie. Auf Wunsch vermitteln die MitarbeiterInnen an kirchliche und diakonische Ansprechstellen weiter, informieren aber auch über alternative und unabhängige Beratungsangebote. Bei Interesse erläutern sie den Aufbau der Institutionen und die Zuständigkeitsbereiche für die Anliegen der Beratung suchenden. Die kostenlose Beratung ist unabhängig, anonym und unterliegt der Schweigepflicht.
Telefon: 0800 5040 112
E-Mail: zentraleanlaufstelle
help
Internet: www.anlaufstelle.help
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:
0800-2255530 (kostenfrei und anonym)
Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch und das Hilfetelefon Forschung sind ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Gespräche werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachberatungsstelle N.I.N.A. e.V. (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen) geführt. N.I.N.A. trägt die fachliche Verantwortung für das Hilfetelefon.
Telefonzeiten Hilfetelefon Sexueller Missbrauch und Hilfetelefon Forschung:
Montag und Mittwoch: 9 bis 14 Uhr
Dienstag und Freitag: 16 bis 21 Uhr
Sonntag: 15 bis 20 Uhr
(an Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember sind die Telefone nicht besetzt)
Informationen zum Hilfetelefon Sexueller Missbrauch und Hilfetelefon Forschung (PDF)
Leistungen für Opfer sexualisierter Gewalt
Opfer sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf zusätzliche individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet eine unabhängige Kommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gebildet ist. Mehr: Information & Antrag
Weitere Informations- und Kontaktangebote:
www.beauftragter-missbrauch.de
www.hilfeportal-missbrauch.de
www.hilfetelefon-missbrauch.de
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
beratunghilfetelefon-missbrauch
de
beratungsave-me-online
de
Twitter: ubskm_de
Webseite des unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: beauftragter-missbrauch.de
Zeitzeugenportal der Stiftung "Anerkennung und Hilfe"
Mit der Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" haben der Bund, die Länder und die Kirchen im Jahr 2017 ein deutschlandweites Hilfesystem etabliert. Menschen, die als Kinder oder als Jugendliche in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einer stationären Einrichtung der Psychiatrie Leid und Unrecht erlebt haben und an den Folgen bis heute leiden, können sich an regionale Anlauf- und Beratungsstellen wenden und Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Zur Stiftung "Anerkennung und Hilfe"
Das Zeitzeugenportal richtet sich an Zeitzeugen, die Aussagen über die Situation der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie in der BRD (1949 - 1975) und der DDR (1949 - 1990) tätigen können. Zeitzeugen sind die Betroffenen selbst, ihre Eltern und andere Angehörige, das technische, medizinische und pädagogische Personal der Einrichtungen, Besucher und Praktikanten, Forscher, Ärzte und Jugendamtsmitarbeiter.
Wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermutigen, Ihre Erinnerungen in unsere Forschungsarbeit mit einfließen zu lassen und sind dankbar für jede Zuschrift. Die Beteiligung kann anonym erfolgen. Alle Angaben, auch die persönlichen Kontaktdaten, sind freiwillig. Abschnitte des Portals können übersprungen oder handschriftlich in einer ausgedruckten Version ausgefüllt werden.“ Zum Zeitzeugenportal
Mehr Info zum Umgang mit sexueller Gewalt in der Kirche zum Herunterladen:
EKD-Broschüre „Hinschauen-Helfen-Handeln“ (PDF)
Handreichung für Kirchengemeinden: "Unsagbares sagbar machen" (PDF)
Grenzen achten - Sicheren Ort geben (Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt) (PDF)
Broschüre „Das Risiko kennen – Vertrauen sichern. Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen: Risikoanalyse in der Arbeit von Kirchengemeinden“ (PDF)