Gemeinde-Übertritt
Gemeinde-Übertritts-Erklärung

Jedes Kirchenmitglied hat das Recht, in eine andere Kirchengemeinde im Gebiet der Bremischen Evangelischen Kirche überzutreten.
Der Übertritt ist von dem Kirchenmitglied gegenüber der Kirchengemeinde, der es sich anschließen will, unter Angabe seiner bisherigen Gemeindezugehörigkeit schriftlich zu erklären.
Dazu füllt das Kirchenmitglied eine Gemeinde-Übertritts-Erklärung unter Angabe der Wohnsitzgemeinde und der Personalgemeinde (Wunschgemeinde) aus.
Mit der Benachrichtigung an die Wohnsitzgemeinde wird der Übertritt rechtswirksam. Dies macht entweder die Wunschgemeinde oder die Kirchenkanzlei.
Verlegt ein Gemeindemitglied, das einer anderen als der Wohnsitzkirchengemeinde angehört (Personalgemeindemitglied), seinen Wohnsitz in das Gebiet einer anderen Kirchengemeinde der Bremischen Evangelischen Kirche, so bleibt die bisherige Zugehörigkeit zur Personalgemeinde bestehen.
Möchte das Gemeindeglied seine Personalgemeindezugehörigkeit beenden, ist das gleiche Formular zu verwenden und an die Kirchenkanzlei zu schicken.
Die Gemeinde-Übertritts-Erklärung können Sie hier im PDF-Format herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Senden Sie sie unterschrieben per Post an die folgende Adresse:
Bremische Evangelische Kirche
Postfach 106929
28069 Bremen
Sie können die Erklärung auch in Ihrer Wunschgemeinde, im Evangelischen Informationszentrum Kapitel 8
(Domsheide 8) oder in der Kirchenkanzlei im Haus der Kirche (Franziuseck 2-4) abgeben.