Gemeinde von Unser Lieben Frauen
Bauherren
Das Bauherren-Kollegium
im Jahr 2008
Harm Dodenhoff,
Dr. Thomas Carstens,
Frau Kristina Bulling (Verwaltende),
Dr. Martin Grundmann,
Diedrich Rickens.
Die Bauherren
(Alle weiblich oder männlich benannten Ämter schließen das jeweils andere Geschlecht ein.)
Das Bauherrenamt wird von wenigstens 2 Gemeindegliedern ausgeübt. Wird diese Zahl unterschritten, so ist vom Kirchenkonvent spätestens 3 Monate nach eingetretener Vakanz ein neuer Bauherr zu wählen. (...)
Wählbar ist jedes seit mindestens 2 Jahren wahlberechtigte volljährige Gemeindeglied. (…)
Die Amtszeit der Bauherren beträgt 8 Jahre. Die Wiederwahl ist zweimal für jeweils 4 Jahre möglich. (…) Der Bauherr soll bei Beginn einer Amtszeit das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt auch für eine Wiederwahl.
Die Bauherren sind Vorsteher der Gemeinde und vertreten sie nach außen. Sie sind mit der Führung der Verwaltung betraut. Sie verwalten das Gemeindevermögen, soweit es nicht (…) der Verwaltung der Diakonie unterliegt. Den Bauherren obliegt ferner die Ausführung der Beschlüsse des Kirchenkonvents und des Kirchenvorstands. (…)
Die Gemeinde wird durch 2 Bauherren gemeinsam gesetzlich vertreten. Die Bauherren verteilen ihre Geschäfte unter sich. In der Regel wechseln der Vorsitz und die laufende Verwaltung alle 2 Jahre. (…)
Zum Geschäftsbereich der Bauherren gehören insbesondere:
• die Einberufung der Kirchenversammlung, des Kirchenkonvents
und des Kirchenvorstands, sowie die Leitung dieser Versammlungen;
• die Leitung des für die Pastorenwahl zu bildenden Ausschusses und
die Unterrichtung der Pastoren über ihre Dienst- und Amtspflichten;
• der Abschluss von Anstellungsverträgen und der Erlass von
Dienstanweisungen für die hauptberuflichen Mitarbeiter;
• die Führung der Dienstaufsicht über die gegen Entgelt tätigen
Mitarbeiter;
• die ständige Aufsicht über die der Gemeinde gehörenden Liegenschaften
und Gebäude und die Veranlassung etwaiger Reparaturen;
• die Aufstellung des Entwurfs für den jährlichen Wirtschaftsplan und die
Rechnungslegung im Kirchenvorstand und im Kirchenkonvent.
(Aus der Kirchengemeindeordnung von Unser Lieben Frauen in Bremen)
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Glieder sind es viele, doch nur ein Leib.
Wir sind Glieder Christi.
Glieder sind es viele, doch nur ein Leib –
und wir sind eins durch ihn.
© Dieter Trautwein (1976)
(EG Nr. 268, Vers 5)


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