Kirchengemeinde St. Martini zu Bremen-Lesum
Beerdigungen und Trauerfeiern in Werschenrege
Die Kirche in Werschenrege steht grundsätzlich allen Kirchenmitgliedern für eine Trauerfeier offen, unabhängig davon, ob im Anschluss eine Beisetzung auf dem Werschenreger Friedhof erfolgt. Also kann eine Trauerfeier zur Einäscherung hier stattfinden, auch wenn die Urnenbeisetzung in Garlstedt, Lesum oder auf einem anderen Friedhof erfolgt. Auch bei einer anschließenden Erdbeisetzung auf dem Friedhof "Heidkamp" in Ihlpohl - wo es keine Friedhofskapelle gibt - ist eine Trauerfeier in der Werschenreger Kirche möglich. Die Kirche steht auch Mitgliedern anderer Konfessionen offen. Konfessionslosen stellen wir den Gemeindesaal für Trauerfeiern zur Verfügung.
Der Friedhof neben der Kirche in Werschenrege gehört nicht der Kirchengemeinde, es ist ein kommunaler Friedhof. Darum können hier nur Verstorbene beigesetzt werden, die zuvor auf dem Gebiet der Kommune Ritterhude gewohnt haben. Über Ausnahmen entscheidet die Gemeinde Ritterhude. Hier gibt es die Möglichkeit einer "normalen" Grabstelle, eines Urnengrabes (1x1m) mit Grabstein oder Platte sowie ein anonymes Urnenfeld. Die Ruhefristen sind dort erheblich länger als in Lesum, die Gebührenordnung ist auch eine eigene. Bei Fragen zu diesem Friedhof wenden Sie sich bitte an das Rathaus in Ritterhude Tel.: 04292/889-0.
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