Kirchenvorstand


(Auszug aus der ULF-Kirchengemeindeordnung)

Der Kirchenvorstand hat die ständige Aufgabe, alles zu tun,
was dem Aufbau und der Erneuerung der Gemeinde aus dem Evangelium dient.

Den Kirchenvorstand bilden:

  1. Die Bauherren/-innen.
  2. Die Pastoren/-innen.
  3. Ein Mitglied der Diakonie.
  4. 12 auf 6 Jahre gewählte Mitglieder des Kirchenkonvents,  davon 6 weibliche und 6 männliche. Von diesen scheiden alle 3 Jahre jeweils die Hälfte aus, deren frei gewordenen Plätze durch Neuwahl wieder zu besetzen sind.

Der Kantor gehört dem Kirchenvorstand mit beratender Stimme an.

Der Kirchenvorstand kann zu seinen Sitzungen beratende Gäste hinzuziehen.

Dem Kirchenvorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorberatung aller im Kirchenkonvent zur Verhandlung kommenden Gegenstände.
  • Ausführung von Beschlüssen und Anregungen der Kirchenversammlung oder des Konvents.
  • Beschlussfassung über Einrichtung, Wegfall oder Verlegung einzelner Gottesdienste.
  • Aufstellung des Kollektenplanes und Beschlussfassung über Sammlungen bis zu 3 Monaten Dauer.
  • Aufstellung des von den Bauherren/-innen zu entwerfenden jährlichen Wirtschaftsplanes.
  • Bewilligung außerordentlicher Ausgaben aus dem der Gemeinde zur Verfügung stehenden Vermögen von mehr als € 5.000,- im Einzelfall.
  • Allgemeine Sorge für die Vermögensangelegenheiten der Gemeinde.
  • Inhaltliche Ausgestaltung und Beschlussfassung über ein Personalkonzept sowie über Anstellung und Entlassung der hauptberuflichen Mitarbeiter und die Einführung der Pastoren und der Mitarbeiter.

Der Kirchenvorstand versammelt sich in der Regel monatlich, jedoch mindestens einmal vierteljährlich. Außerdem wird der Kirchenvorstand einberufen, wenn mindestens 5 seiner Mitglieder es verlangen. Den Vorsitz führt der Verwaltende Bauherr / die Verwaltende Bauherrin.

Der Kirchenvorstand kann für Arbeitsbereiche Ausschüsse einsetzen und deren Zusammensetzung, Amtsdauer, Arbeitsumfang und Befugnisse regeln. Jedes gewählte Kirchenvorstandsmitglied soll in mindestens einem Arbeitsbereich der Gemeinde mitwirken, um die Zusammenarbeit des Arbeitsbereiches mit dem Kirchenvorstand und den anderen Arbeitsbereichen zu fördern. Arbeitsbereiche sind insbesondere:

1. Arbeit mit Kindern 
2. Jugendarbeit
3. besondere Anliegen von Frauen und Männern
4. Altenarbeit und Besuchsdienste
5. Ökumene und Partnerschaften
6. Gottesdienst
7. Kirchenmusik
8. Öffentlichkeitsarbeit
9. Kirchliche Nachrichten
10. (Freizeitheim) Seebergen
11. Kollektenplan
12. Vorbereitung von Wahlen