Hoffnungen und Ängste

Streitfall Organspende

Moses lebt mit Nieren "Müller" und "Robben"

Überleben mit einem fremden Herzen

Das Stichwort: Organspende

Organe dürfen in Deutschland derzeit postmortal, also nach dem Tod, nur dann transplantiert werden, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen müssen Ärzte den sogenannten Hirntod des Spenders festgestellt haben. Das bedeutet, dass die Funktionsfähigkeit des Gehirns für immer verloren ist. Zum anderen muss das Herz- Kreislauf-System des Verstorbenen mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen aufrechterhalten werden. Andernfalls würden seine Organe mangels Sauerstoff schnell Schaden leiden.

Zustimmung erforderlich

Außerdem muss der Verstorbene der Organentnahme in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung zugestimmt haben. Wenn die Entscheidung nicht dokumentiert ist, fragen die Ärzte die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der Person. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ruft dazu auf, die Entscheidung für oder gegen die Organspende rechtzeitig mit einem Organspendeausweis festzuhalten.

Der Spendende muss zuvor sehr genau untersucht worden sein, um die gesundheitlichen Risiken für Empfänger zu verringern. Ein Team aus der Klinik des möglichen Empfängers fliegt zum Spendenden. Zu diesem Zeitpunkt ist unsicher, ob es zu einer Organspende kommen wird. In zehn bis zwanzig Prozent der Fälle sei das zu spendende Organ nämlich nicht transplantabel, sagt Medizinprofessor René Schramm. „Erst wenn der entnehmende Chirurg vor Ort zustimmt, springt die Ampel auf Grün.“

Die Organe des Hirntoten werden unter den gleichen Bedingungen wie bei anderen Operationen entnommen. Danach steigen die Ärzte mit den Organen in einer Transportbox erneut in den Flieger. Währenddessen wird der Empfänger für die Operation vorbereitet, sodass nach der Ankunft direkt das Einsetzen beginnen kann.

Zahl der Organspenden ist zurückgegangen

Deutschlandweit ist die Zahl der Organspender nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation 2022 zurückgegangen - auf 869 Spender im Vergleich zu 933 im Jahr 2021. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte als Reaktion angekündigt, einen neuen Anlauf für die Einführung einer Widerspruchsregelung beim Thema Organspende starten zu wollen. Bei einer solchen Regelung würden Menschen automatisch als Organspender gelten - außer, sie haben zu Lebzeiten widersprochen. Der Bundestag hatte eine solche Widerspruchslösung 2020 abgelehnt.

Kritiker beklagen unter anderem eine fehlende Aufklärung von Angehörigen darüber, dass sie die Sterbenden nicht bis zur letzten Minute begleiten könnten. Sie fordern deshalb, dass Organe und Gewebe nur entnommen werden können, wenn die Verstorbenen dem zu Lebzeiten explizit zugestimmt haben. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation sind finanzielle Anreize für Krankenhäuser im Hinblick auf Organspenden ausgeschlossen. Mediziner seien verpflichtet, Leben zu retten - erst wenn dies aussichtslos erscheine, könnten Hirntote theoretisch zu Spendern werden.

Quelle: epd

Die Meinung

Ich verstehe die Notwendigkeit, mehr Organspender:innen zu gewinnen. Mir ist es wichtig die Not derer ernst zu nehmen, die auf ein Organ warten. Zugleich meine ich, eine Organspende ist eine Spende, freiwillig und selbstbestimmt. Die Zustimmung zu einer Organspende kann noch über den Tod hinaus ein Zeichen der Nächstenliebe sein. Die freie Entscheidung darf nicht infrage gestellt werden, sonst handelt es sich nicht mehr um eine Spende. Das spricht aus meiner Sicht für die Zustimmungslösung. 

Als Kirche ermutigen wir Menschen, über diese wichtige ethische Frage nachzudenken, die unsere eigene Endlichkeit berührt. Das ist kein einfaches Thema, aber ein wichtiges, über das wir in der Familie oder mit Freunden und Vertrauten unbedingt sprechen sollten.

Wir müssen die Menschen noch aktiver ansprechen und sie informieren. Als Kirche stehen wir Menschen mit Seelsorge und Begleitung auch in dieser wichtigen ethischen Frage immer gerne zur Seite.

Pastor Dr. Bernd Kuschnerus
Kirchenpräsident