Transparenzseite
Wir verpflichten uns zu Transparenz. Darum bieten wir auf dieser Seite grundlegende Informationen darüber was wir tun, woher unsere Mittel stammen und wie wir sie verwenden, wer unsere Entscheidungsträger sind, wie unsere Personalstruktur aussieht und mit wem wir verbunden sind.
Wir haben dazu die Selbstverpflichtungserklärung zur Transparenz der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland e.V. unterzeichnet. Die Initiative hat zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede gemeinnützige Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Wir fassen die Informationen daher unter diesen Punkten zusammen und bieten darüber hinaus Links zu weiterführenden Inhalten auf unserer Website.

- 1.) Die Bremische Evangelische Kirche: Name, Sitz und Gründungsjahr
Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) wurde in erster Verfassung am 14. Juni 1920 gegründet. Die protestantischen Wurzeln der evangelischen Kirche bzw. der evangelischen Kirchengemeinden reichen bis in das Jahr 1522 zurück.
Die BEK hat ihren Sitz in Bremen:
Franziuseck 2-4
D – 28199 Bremen
Tel.: 0421 5597-0
Fax.: 0421 5597-265
E-Mail: kirchenverwaltung@kirche-bremen.de
Webseite: www.kirche-bremen.de - 2.) Satzung und Ziele
Die BEK ist eine selbständige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie besteht aus ihren 50 Gemeinden. Zu ihr gehören 151.711 Mitglieder mit 61 Kirchen, 31 Gemeindezentren und 65 Kitas in Bremen und Bremerhaven (Stand 1.1.2025).
Die BEK und ihre einzelnen Gemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die BEK wird hier in ihrer Funktion als Landeskirche dargestellt. Auskunft über das Selbstverständnis und die Ziele der BEK gibt die
“Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche“ vom 15. Mai 2024”, die zum 1.1.2025 in Kraft getreten ist. Nach einem umfänglichen Diskussionsprozess hat diese die erste Verfassung vom 14. Juni 1920 abgelöst.
Weitere Informationen finden Sie:
- über die einzelnen Gemeinden auf deren Webseiten:
Überblick über die Kirchengemeinden der BEK
- und über die BEK, ihre Einrichtungen und Beratungsangebote in der Broschüre: Bremisch Evangelisch - Willkommen in Bremen (Stand: 2022) - 3.) Bescheid des Finanzamtes
Die BEK ist in ihrer Rechtsform als Körperschaft des öffentlichen Rechtes von Gesetzes wegen von der Körperschaftssteuer befreit ist. Ein Freistellungsbescheid ist daher nicht erforderlich.
- 4.) Name und Funktion der Entscheidungsträger
In der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) sind Gemeinden verschiedener evangelischer Konfessionen in einer Verwaltungsunion verbunden. Sie sind darin weitgehend selbständig, denn sie genießen Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit. Die BEK nimmt für ihre Gemeinden und Einrichtungen Aufgaben der Repräsentanz und Verwaltung war. Sie ist Trägerin einer Vielzahl gesamtkirchlicher Einrichtungen und Dienste.
Mehr dazu unter 9.) Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Gesamtkirchliche Entscheidungen werden im Kirchenparlament, dem Kirchentag, getroffen. Er setzt sich aus insgesamt 137 Delegierten der Gemeinden und gesamtkirchlichen Einrichtungen sowie Jugenddelegierten zusammen und besteht mehrheitlich aus Laien.Der Kirchenausschuss besteht aus 13 Mitgliedern und führt die Geschäfte zwischen den Kirchentagssitzungen, setzt die Beschlüsse des Kirchentages um und vertritt die BEK nach außen. Dem Vorstand des Kirchenausschusses gehören an:
• Präsident: Pastor Dr. Bernd Kuschnerus
• Präses: Maria Esfandiari
• Vizepräses: Dr. Martin Franzius
• Vizepräses: Oliver Gampper
• Leitung der Kirchenverwaltung: Peter SchultzHinweis: Mit der ab 1.1.2025 wirksamen neuen Verfassung wurden auch die Bezeichnungen der Leitungsfunktionen geändert.
Die Geschäftsstelle des Kirchenausschusses ist die Kirchenverwaltung mit ihren verschiedenen Abteilungen.
Leitung: Peter Schultz
Stellvertretende Leitung: Dr. Jutta Schmidt - 5.) Bericht über die Tätigkeit der Bremischen Evangelischen Kirche
Der jährlichen Bericht des Präsidenten (vormals Schriftführer) des Kirchenausschusses informiert im Rahmen eines Jahresthemas über Tätigkeiten, Entwicklungen und Perspektiven in der BEK:
Jahresbericht 2025 - Rückblick auf die XIV. Session 2019 - 2024 PDF (Pastor Dr. Bernd Kuschnerus) - 6.) Personalstruktur
In den Gemeinden und Einrichtungen der BEK sind insgesamt 2.362 hauptamtliche Mitarbeitende beschäftigt (= 1.809 Vollbeschäftigtenwerte), davon 1.570 (= 1.259 Vollbeschäftigtenwerte) in den Kindertageseinrichtungen (Stand 31.12.2024). Darüber hinaus engagieren sich 5.677 Ehrenamtliche (Stand 31.12.2023).
Hier finden Sie eine detaillierte Jahresvergleichsstatistik 2023 über die Beschäftigen und Berufsgruppen in der BEK (PDF)
- 7./8.) Mittelherkunft – Mittelverwendung
Eine genaue Auskunft über die Mittelherkunft und Mittelverwendung der BEK in ihrer Funktion als Landeskirche geben der jeweils zum November für das Kirchenparlament aktuell erscheinende Haushaltsplan und die Bilanz.
Die Vermögensanlage erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf generationengerechter, sozialverträglicher und ökologischer Basis mit Orientierung am Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage der EKD. Der ethisch-nachhaltige Rahmen wird regelmäßig durch eine unabhängige Instanz begutachtet.
Das Grundvermögen der BEK besteht aus
• Haus der Kirche, Franziuseck 2-4, 28199 Bremen (Büro- und Tagungshaus)
• forum Kirche, Hollerallee 75, 28209 Bremen (Büro- und Tagunghaus)
• Haus Meedland, Gartenstr. 3-11, 26465 Langeoog, (Tagungshaus)
Im Rahmen des in der Bilanz aufgeführten Anlagevermögens verfügt die BEK über einige Mietimmobilien.Die Kirchen, Gemeindehäuser, Kindertageseinrichtungen und Friedhöfe befinden sich in der Regel im Eigentum der einzelnen Kirchengemeinden. Sie sind eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Die Gemeinden verfügen über eigene Haushalte. Auch Spenden werden überwiegend in den Gemeinden gesammelt, vielfach über Kollekten in den Gottesdiensten und in Fördervereinen. Die Spenden aus Kollekten verbleiben überwiegend nicht in den Gemeinden sondern dienen EKD-weiten oder internationalen kirchlichen, diakonischen und sozialen Zwecken.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche.Die BEK unterliegt einer Rechnungsprüfung durch vom Kirchentag gewählte Rechnungsprüfer und zusätzlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG.
Rechnungsprüfstelle
Auf den folgenden Webseiten finden Sie weiterführende Infos zu den Kirchenfinanzen, zur Kirchensteuer, zur Kirchenmitgliedschaft und zum Kirchenrecht:
Kircheneintritt & Mitgliedschaft
Kirchensteuer: Solidarisch finanzierte Kirche
Kirchgeld
Abgeltungssteuer
Das Recht der Bremischen Evangelischen Kirche - 9.) Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
1.) Die BEK ist eine Landeskirche und besteht aus ihren 50 Kirchengemeinden in Bremen und Bremerhaven.
Diese sind ihrerseits Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die einzelnen Kirchengemeinden und weitere Informationen finden Sie auf deren Webseiten:
Überblick über die Kirchengemeinden der BEK
2.) Die einzelnen Einrichtungen und Dienste der BEK finden Sie hier:
Die Kirchenverwaltung: Dienste der Kirchenverwaltung,
Das forum Kirche: Dienste rund um Bildung, Begegnung und Beratung
Einrichtungen, Gemeinden und Kitas der BEK: Gemeinden & Orte
Beratungs- und Seelsorgeangebote der BEK und der Diakonie: Rat & Hilfe
3.) Die BEK ist verbunden mit den folgenden Verbänden, Vereinen und Gesellschaften zur Verwirklichung kirchlicher Zwecke. In ihnen ist die BEK Mitglied oder hat Stimmrecht in den Entscheidungsgremien. Sie gibt in Einzelfällen auch Zuschüsse zur Finanzierung. Sie sind im Haushaltsplan ausgewiesen.Kirchliche Zusammenschlüsse
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) – die Gemeinschaft der lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen Deutschlands
Union Evangelischer Kirchen (UEK) – ein Zusammenschluss von vornehmlich unierten und reformierten Landeskirchen Deutschlands
Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) – ein Zusammenschluss von lutherischen, reformierten und methodistischen Kirchen Europas
Diakonie
Diakonisches Werk Bremen e.V. (Zusammenschluss aller diakonischen Einrichtungen in Bremen)
Bremer Seemannsmission e.V.
Bremer Treff e.V. – Kirchliche Begegnungsstätte
DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus gemeinnützige GmbH
Friedehorst – Diakonische Stiftung
Norddeutsche Mission
Verein für Innere Mission in Bremen
Weitere Gesellschaften
Kapitalbeteiligungen bestehen im Umfang von maximal 1 % bei:
Bank für Kirche und Diakonie eG – KD Bank
Evangelische Bank eG
Evangelische Zusatzversorgungskasse Darmstadt (EZVK)
Gewosie – Wohnungsbaugenossenschaft Bremen-Nord eG
Oikocredit – ökumenische Entwicklungsgenossenschaft
Radio Energy Bremen
Verband Evangelischer Publizistik Niedersachsen-Bremen gGmbH
Versorgungskasse für die Pfarrer und Kirchenbeamten der Bremischen Evangelischen Kirche
Die Kasse dient der Absicherung der Versorgungsbezüge der Pfarrer und Kirchenbeamten der BEK sowie ihrer Hinterbliebenen. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
4.) Eine Übersicht über die kirchlichen Stiftungen bürgerlichen Rechts
im Zuständigkeitsbereich der Aufsicht der BEK finden Sie hier:
Kirchliche Stiftungen im Bereich der Bremischen Evangelischen Kirche - 10.) Juristische Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
Die BEK erhält Zuschüsse vom Bundesland Bremen v.a. für die Evangelischen Kindergärten, in geringem Maße auch für die Seelsorge in Institutionen (Polizei- und Notfallseelsorge, Gefängnisseelsorge) und die §218-Beratung. Sie betrugen im Jahr 2016 zusammen ca. 40 Millionen Euro. (Hinweis Juli 2025: Dieser Abschnitt wird gerade aktualisiert)
Senatorin für Kinder und Bildung in der Senatorischen Behörde Bremen
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in der Senatorischen Behörde Bremens