10. Dezember 2024
unser Lebhaftes Parlament
Die Bremische Evangelische Kirche ist demokratisch verfasst, das Laien- und Mitspracheelement wird sehr ernst genommen. Das Kirchenparlament, der Kirchentag, tagt während seiner Amtszeit zwei mal pro Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Die derzeitige 13. Session dauert von 2019 bis 2024. Die Sitzungen des Kirchentages sind öffentlich. Die Protokolle der Sitzungen können am Ende der Seite heruntergeladen werden.
Im Kirchentag sind 136 Delegierte aus den 61 Gemeinden vertreten, davon sind 32 Prozent Pastor/innen und 68 Prozent Laien, 40 Prozent Frauen und 60 Prozent Männer. Hinzu kommen 15 Einzelmitglieder aus gesamtkirchlichen Arbeitsbereichen. Sie vertreten inhaltliche Aspekte, wie z.B. die Frauenarbeit, die Kirchenmusik oder die Diakonie.
Um die Belange der Jugendlichen angemessen berücksichtigen zu können, gibt es ferner zwei beratende Jugendmitglieder. Die Jugendvertretung bestimmt selbst, wer ihre Interessen im Parlament wahrnehmen soll. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Jugendliche sich kaum für eine sechsjährige Amtszeit in den Kirchentag verpflichten lassen. Aus diesem Grund ist hier auch ein Wechsel möglich, z.B. wenn ein Jugendvertreter bzw. eine -vertreterin eine Ausbildung beginnt oder die Stadt verläßt. 2019 beginnt die neue 13. Session. Bevor der neue Kirchentag seine Routinearbeit aufnimmt, stehen mehrere Sitzungen auf dem Programm, in denen die Delegierten die Mitglieder der Kirchentagsausschüsse, ferner den Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche sowie dessen Vorstand wählen.
Zu Beginn einer neuen Session (= sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Tagung bzw. Sitzungsperiode) wird der sogenannte Nominierungsausschuss gewählt, der die Vorschlagslisten für alle nun folgenden Wahlgänge vorbereitet hat. Er war dabei gehalten, die verschiedenen kirchlichen Richtungen der Bremischen Evangelischen Kirche angemessen darin zu berücksichtigen. Die Delegierten der Gemeinden wählten dann die 15 Einzelmitglieder in den Kirchentag. Der Nominierungsausschuss hat 12 Mitglieder, die ordentliche Delegierte des Kirchentages sein müssen. Darunter sind maximal 4 Pastorinnen oder Pastoren. Die Gemeinden sind gebeten worden, für die Wahl des Nominierungsauschusses Vorschläge zu machen. Über die Zusammensetzung des Nominierungsausschusses, der für alle weiteren Wahlen eine entscheidende Funktion hat, hat der neue Kirchentag in seiner konstituierenden Sitzung entschieden. Für die Wahl der Mitglieder war die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden Kirchentagsmitglieder erforderlich. Der Nominierungsausschuss legt dem Kirchentag die Vorschlagslisten für jeden Kirchentags-Ausschuss, den Vorstand des Kirchenausschusses und die Einzelmitglieder vor.
Zu Beginn einer neuen Session wird der sogenannte Nominierungsausschuss gewählt, der die Vorschlagslisten für alle nun folgenden Wahlgänge vorbereitet hat. Er war dabei gehalten, die verschiedenen kirchlichen Richtungen der Bremischen Evangelischen Kirche angemessen darin zu berücksichtigen. Die Delegierten der Gemeinden wählten dann die 15 Einzelmitglieder in den Kirchentag. Der Nominierungsausschuss hat 12 Mitglieder, die ordentliche Delegierte des Kirchentages sein müssen. Darunter sind maximal 4 Pastorinnen oder Pastoren. Die Gemeinden sind gebeten worden, für die Wahl des Nominierungsauschusses Vorschläge zu machen.
Über die Zusammensetzung des Nominierungsausschusses, der für alle weiteren Wahlen eine entscheidende Funktion hat, hat der neue Kirchentag in seiner konstituierenden Sitzung entschieden. Für die Wahl der Mitglieder war die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden Kirchentagsmitglieder erforderlich. Der Nominierungsausschuss legt dem Kirchentag die Vorschlagslisten für jeden Kirchentags-Ausschuss, den Vorstand des Kirchenausschusses und die Einzelmitglieder vor.
Der Kirchentag der Bremischen Evangelischen Kirche wählt aus seiner Mitte Delegierte für die fünf folgenden ständigen Kirchentagsausschüsse:
• Rechts- und Verfassungsausschuss
• Finanzausschuss
• Planungsausschuss
• Personalausschuss
• Ausschuss für Aufgaben der Gesamtkirche
Zu einem Drittel gehören diesen ständigen Ausschüssen Pastorinnen und Pastoren an. Die 9 oder auch 12 Ausschuss-Mitglieder werden vom Kirchentag gewählt. Danach wählen die Ausschüsse aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. In der Regel wird diese/r als ihr/e Vertreter/in in den Kirchenausschuss entsandt.
Die Aufgaben der ständigen Ausschüsse im einzelnen:
• Der Finanzausschuss berät den Haushaltsplan und die Jahresrechnung
• Der Planungsausschuss behandelt Fragen der kirchlichen Strukturentwicklung
• Der Rechts- und Verfassungsausschuss befasst sich mit Fragen des kirchlichen Rechts und der Verfassung
• Der Personalausschuss berät die dienst- und personalrechtliche Angelegenheiten
• Der Ausschuss für Aufgaben der Gesamtkirche behandelt alle Fragen hinsichtlich der Zugehörigkeit der Bremischen Evangelischen Kirche zur Evangelischen Kirche in Deutschland sowie zur Ökumene
Der Kirchentag kann neben den ständigen Ausschüssen auch die sogenannten nichtständigen Ausschüsse einrichten. Diesen Gremien können auch externe Mitglieder angehören, z.B. spezielle Fachleute. Die Ausschussvorsitzenden müssen aber Kirchentagsmitglieder sein.
• Ausschuss für Diakonie und gesellschaftliche Verantwortung
• Ausschuss für Kinder, Jugend und Bildung
• Ausschuss für Weltmission & Ökumene
Zur Vernetzung der Kinder- und Jugendarbeit und zur Vermeidung von Doppelstrukturen im Pädagogischen Bereich hat der Kirchentag einen gemeinsamen Ausschuss für Kinder, Jugend und Bildung gegründet, in dem die bisher getrennten Arbeitsgebiete Kindergarten und Erziehung zusammengeführt werden.
Fünf seiner Mitglieder, die nicht dem KA angehören dürfen, wählt der Kirchentag in den Vertrauensausschuss. Dieser wird von Fall zu Fall auf den Kirchentagssitzungen angerufen, wenn die Zuständigkeit des Kirchentages im Einzelfall, z.B. bei Gesetzesvorlagen oder Stellungnahmen von mindestens 25 % der Delegierten bestritten wird.
Das Recht der Bremischen Evangelischen Kirche
Das Kirchenrecht, die Verfassung, Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen der Bremischen Evangelischen Kirche können im „FachInformationsSystem (FIS) Kirchenrecht“ online gelesen und durchsucht werden.
Sie finden hier alle für den Bereich der Bremischen Evangelischen Kirche maßgeblichen Vorschriften. Aktuelle Änderungen werden zeitnah in die Online-Rechtssammlung eingepflegt. Ein Archivbereich mit bedeutenden außer Kraft gesetzten oder früheren Versionen noch geltender Rechtsnormen wird nach und nach aufgebaut. Darüber hinaus finden Sie auch das Recht der EKD sowie der beteiligten Landeskirchen.
Kirchenrecht der Bremischen Evangelischen Kirche
Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche
Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen
Das Recht der EKD und ihrer Gliedkirchen
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