unser Lebhaftes Parlament

Der Kirchentag

Die Bremische Evangelische Kirche ist demokratisch verfasst, das Laien- und Mitspracheelement wird sehr ernst genommen. Das Kirchenparlament, der Kirchentag, tagt während seiner Amtszeit zwei mal pro Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Die derzeitige 13. Session dauert von 2019 bis 2024. Die Sitzungen des Kirchentages sind öffentlich. Die Protokolle der Sitzungen können am Ende der Seite heruntergeladen werden.

Informationen & Ablauf

Struktur & Delegierte

Im Kirchentag sind 136 Delegierte aus den 61 Gemeinden vertreten, davon sind 32 Prozent Pastor/innen und 68 Prozent Laien, 40 Prozent Frauen und 60 Prozent Männer. Hinzu kommen 15 Einzelmitglieder aus gesamtkirchlichen Arbeitsbereichen. Sie vertreten inhaltliche Aspekte, wie z.B. die Frauenarbeit, die Kirchenmusik oder die Diakonie.
Um die Belange der Jugendlichen angemessen berücksichtigen zu können, gibt es ferner  zwei beratende Jugendmitglieder. Die Jugendvertretung bestimmt selbst, wer ihre Interessen im Parlament wahrnehmen soll. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Jugendliche sich kaum für eine sechsjährige Amtszeit in den Kirchentag verpflichten lassen. Aus diesem Grund ist hier auch ein Wechsel möglich, z.B. wenn ein Jugendvertreter bzw. eine -vertreterin eine Ausbildung beginnt oder die Stadt verläßt. 2019 beginnt die neue 13. Session. Bevor der neue Kirchentag seine Routinearbeit aufnimmt, stehen mehrere Sitzungen auf dem Programm, in denen die Delegierten die Mitglieder der Kirchentagsausschüsse, ferner den Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche sowie dessen Vorstand wählen.

Session & Nominierungsausschuss

Zu Beginn einer neuen Session (= sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Tagung bzw. Sitzungsperiode) wird der sogenannte Nominierungsausschuss gewählt, der die Vorschlagslisten für alle nun folgenden Wahlgänge vorbereitet hat. Er war dabei gehalten, die verschiedenen kirchlichen Richtungen der Bremischen Evangelischen Kirche angemessen darin zu berücksichtigen. Die Delegierten der Gemeinden wählten dann die 15 Einzelmitglieder in den Kirchentag. Der Nominierungsausschuss hat 12 Mitglieder, die ordentliche Delegierte des Kirchentages sein müssen. Darunter sind maximal 4 Pastorinnen oder Pastoren. Die Gemeinden sind gebeten worden, für die Wahl des Nominierungsauschusses Vorschläge zu machen. Über die Zusammensetzung des Nominierungsausschusses, der für alle weiteren Wahlen eine entscheidende Funktion hat, hat der neue Kirchentag in seiner konstituierenden Sitzung entschieden. Für die Wahl der Mitglieder war die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden Kirchentagsmitglieder erforderlich. Der Nominierungsausschuss  legt dem Kirchentag die Vorschlagslisten für jeden Kirchentags-Ausschuss, den Vorstand des Kirchenausschusses und die Einzelmitglieder vor.

 

Wahlen erklärt

Das Recht der Bremischen Evangelischen Kirche

Kirchenrecht & Verfassung

Das Kirchenrecht, die Verfassung, Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen der Bremischen Evangelischen Kirche können im „FachInformationsSystem (FIS) Kirchenrecht“ online gelesen und durchsucht werden.
Sie finden hier alle für den Bereich der Bremischen Evangelischen Kirche maßgeblichen Vorschriften. Aktuelle Änderungen werden zeitnah in die Online-Rechtssammlung eingepflegt. Ein Archivbereich mit bedeutenden außer Kraft gesetzten oder früheren Versionen noch geltender Rechtsnormen wird nach und nach aufgebaut. Darüber hinaus finden Sie auch das Recht der EKD sowie der beteiligten Landeskirchen.

Kirchenrecht der Bremischen Evangelischen Kirche 
Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche 
Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen 
Das Recht der EKD und ihrer Gliedkirchen