Werte, Gemeinschaft, Lebensbegleitung- und Hilfe

Kircheneintritt & Mitgliedschaft in der Kirche

ein bedeutsamer Schritt

Kircheneintritt

Mitglied in der evangelischen Kirche zu werden, bedeutet einen persönlichen Beitrag zu leisten, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten. Wir als Bremische Evangelische Kirche bieten Ihnen Raum für jeden Zweifel, für jede Unsicherheit und jede damit verbundene Frage - ohne Last, Rechtfertigung und Sorge. Der Kircheneintritt ist ein sehr persönlicher Schritt und häufig verbunden mit einem Lebensereignis wie z.B. der Geburt eines Kindes, einem Trauerfall oder der Veränderung seiner eigenen Persönlichkeit und Einstellung. 

"Wir freuen uns über die Liebe Gottes, die allen Menschen ohne Voraussetzung gilt"

 

Kontakt

Fragen zum Eintritt

Bundesweit haben Sie die Möglichkeit, nach einem Telefongespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der EKD-weiten Wiedereintrittsstelle in die Kirche einzutreten. Rufen Sie kostenlos an unter: 0800- 813 813 8. Dort beantworten wir auch gerne alle Ihre Fragen zum Kircheneintritt. Werktags 9-17 Uhr, Mittwoch 9-12 Uhr, oder per Mail  eintritt[at]evangelisch.de

Gründe für eine Mitgliedschaft

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Eintritt

Sie entscheiden welcher Gemeinde Sie zugehörig sind

Gemeinde-Übertritt

Jedes Kirchenmitglied hat das Recht, in eine andere Kirchengemeinde im Gebiet der Bremischen Evangelischen Kirche überzutreten.
Der Übertritt ist von dem Kirchenmitglied gegenüber der Kirchengemeinde, der es sich anschließen will, unter Angabe seiner bisherigen Gemeindezugehörigkeit schriftlich zu erklären.

  • Dazu füllt das Kirchenmitglied eine Gemeinde-Übertritts-Erklärung unter Angabe der Wohnsitzgemeinde und der Personalgemeinde (Wunschgemeinde) aus.
  • Mit der Benachrichtigung an die Wohnsitzgemeinde wird der Übertritt rechtswirksam. Dies macht entweder die Wunschgemeinde oder die Kirchenkanzlei.
  • Verlegt ein Gemeindemitglied, das einer anderen als der Wohnsitzkirchengemeinde angehört (Personalgemeindemitglied), seinen Wohnsitz in das Gebiet einer anderen Kirchengemeinde
    der Bremischen Evangelischen Kirche, so bleibt die bisherige Zugehörigkeit zur Personalgemeinde bestehen.
  • Möchte das Gemeindeglied seine Personalgemeindezugehörigkeit beenden, ist das gleiche Formular zu verwenden und an die Kirchenkanzlei zu schicken.

Senden Sie sie unterschrieben per Post an die folgende Adresse:
Bremische Evangelische Kirche
Postfach 106929
28069 Bremen

Sie können die Erklärung auch in Ihrer Wunschgemeinde, im Evangelischen Informationszentrum
Kapitel 8 oder in der Kirchenkanzlei im Haus der Kirche abgeben.