10. Dezember 2024
Am Morgen begann in der Bremer ÖVB-Arena der Kirchentag, das Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche. Auf der Tagesordnung der zweitägigen Sitzung: der Bericht des Schriftführers, Pastor Bernd Kuschnerus, die 1. Lesung zur geplanten neuen Verfassung, ein Klimaschutzgesetz und die finanziellen Perspektiven der Stadtkirche mit 58 Gemeinden und rund 170.000 Mitgliedern.
Vor Eintritt in die vorgesehene Tagesordnung stellte die St. Martinigemeinde (Innenstadt) den Antrag, die TOP 5 und 6 zur neuen Verfassung von der Tagesordnung zu streichen. Begründung: Der Entwurf widerspreche dem Auftrag, eine neue Verfassung zu erarbeiten, die den Grundsatz der Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit und die Selbstständigkeit der Gemeinden nicht antastet. Ferner gäbe es keine nachvollziehbaren Begründungen für die aus Sicht von St. Martini vorgesehenen fundamentalen strukturellen und inhaltlichen Veränderungen. Der Entwurf sei rückwärtsgewandt und biete keine Antworten auf die Veränderungen der Lebensumwelt.
Der Kirchenausschuss plädierte dafür, diesen Antrag abzulehnen, da hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit der Kirche, die Fragen zeitgemäßer Strukturen im Parlament inhaltlich diskutiert werden müssten.
Die Delegierten stimmten mit großer Mehrheit für den Verbleib der Verfassungsdiskussion auf der Tagesordnung. Damit wird der Kirchentag am Nachmittag ab 14 Uhr beginnen.
Der Kirchentag begann mit dem Jahresbericht des Schriftführers Pastor Bernd Kuschnerus zum Thema „Christus spricht: Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen.“ Dieses biblische Motto für das Jahr 2022 ist kennzeichnend für eine in der Stadt aktive, solidarische und partnerschaftliche Kirche - nah an den Menschen und mitten drin im täglichen Leben. In sechs Abschnitten nennt er zahlreiche Beispiele für Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Seelsorge, Beratung und Diakonie, die Menschen in den verschiedenen Lebenslagen zugutekommen, u.a. die Hilfen für arme und wohnungslose Menschen, in den Posaunenchören, in der Familienberatung und Trauerbegleitung, der TelefonSeelsorge, Seelsorge in Altenheimen, im Gefängnis, in Kliniken bei der Polizei oder im Sozialkaufhaus und nicht zuletzt in der Bildung und der Kita-Arbeit.
Es folgte der Bericht einer Koordinierungsgruppe für die Entwicklung mittelfristiger Perspektiven vor. Nicht lähmen lassen und auch im Jahr 2030 eine glaubwürdige und attraktive Kirche sein, so der Appell. Die Bremische Evangelische Kirche will Lust darauf machen, Veränderung zu wagen und Vertrauen zu stärken, damit sich wieder mehr Menschen mit der Kirche identifizieren. Ein erster Schritt soll eine Befragung von hauptamtlich Mitarbeitenden und ehrenamtlich Engagierten, von Gremien, Kita-Eltern, Jugendlichen, Stadtgemeinde und weiterer Focus-Gruppen sein. Für dieses Stimmungsbild soll es Interviews, schriftliche Umfragen und mehr durch das Sozialwissenschaftliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland geben.
Die Zukunftsperspektiven der Kirche haben auch eine finanzielle Seite. Auf der Basis der gegenwärtigen Erkenntnisse ist mit einer Verminderung der Finanzkraft der Bremischen Evangelischen Kirche aus Kirchensteuern um ca. 30 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erwarten. Die Finanzplanung muss also eine Kostenreduktion anstreben, obwohl es neue Arbeitsfelder und Herausforderungen gibt, wie z.B. die Digitalisierung. Das könnte u.a. durch eine Förderung von Kooperationen und Fusionen geschehen oder durch eine stärkere Profilierung. Deshalb soll die Personal- und Finanzausstattung durch ein neues Gesetz reformiert werden. Die Delegierten beschlossen mit großer Mehrheit, eine solche Gesetzesvorlage bis zur nächsten Sitzung im November 2022 zu erarbeiten.
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