Mittwoch, 09. Februar 2022

Informationen aus Anlass der aktuellen Berichterstattung im Themenfeld Sexualisierte Gewalt

In den letzten Jahren haben wir uns in der Bremischen Evangelischen Kirche sehr intensiv mit den verschiedenen Aspekten sexualisierter Gewalt befasst. Der Kirchenleitung ist es ein zentrales Anliegen, dafür zu sorgen, Vorfälle von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Bremer Institutionen von Kirche und Diakonie zu verhindern und geschehenes Unrecht der Vergangenheit aufzuarbeiten.

Die Bremische Evangelische Kirche sieht sich hier in der Verantwortung, für Klarheit und wo immer möglich Aufhellung zu sorgen, auch wenn Verdachtsfälle weit zurück liegen. Die Bremische Evangelische Kirche ist bei dieser Aufgabe geleitet von dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Aufarbeitung und der Beteiligung Betroffener.

Der Bremischen Evangelischen Kirche sind bis heute zwei Hinweise auf sexuell grenzverletzendes Verhalten von Mitarbeitenden in Gemeinden in den 50er bis 70er Jahren bekannt geworden. In beiden Fällen sind die Beschuldigten verstorben, weshalb eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich war. In beiden Fällen fand die historische und individuelle Aufarbeitung bislang im direkten Kontakt mit den einzelnen Betroffenen statt, die über erlittenes Unrecht oft erst Jahrzehnte später sprechen konnten. Es war den Beteiligten wichtig und der Wunsch der Betroffenen, ihnen eine geschützte Atmosphäre anzubieten und gemeinsam mit ihnen Lösungen zu finden, die sie dabei unterstützen, das Erlebte zu bearbeiten, auch und gerade, da eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich war.

Bei einem dieser Fälle handelt es sich um eine Grenzverletzung durch Pastor Abramzik, der in der St. Petri Dom Gemeinde tätig war. Der Beschuldigte ist bereits 1992 verstorben, insofern war eine juristische Aufarbeitung nicht mehr möglich. Wir stehen mit dem Betroffenen weiterhin im Kontakt. Die St. Petri Dom Gemeinde hat seitdem intensiv auf diesen Fall reagiert und für die Gemeindearbeit ein Schutzkonzept auf den Weg gebracht. Es besteht ein Ethik-Kodex, der von allen Mitarbeitenden unterzeichnet werden muss. Ein institutionelles Schutzkonzept, Präventionsschulungen und weitere Maßnahmen werden aktiv umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt.

Uns ist es sehr wichtig, Vorfälle von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in der Bremischen Evangelischen Kirche in enger Zusammenarbeit mit Betroffenen aufzuarbeiten. Sollte es weitere Betroffene geben, so möchten wir diese ermutigen, mit uns Kontakt aufzunehmen. Ansprechpersonen sind  Frau Dr. Jutta Schmidt, die Beauftragte für das Thema sexualisierte Gewalt, sowie die zuständigen Melde- oder Beratungsstellen.  Es ist uns wichtig, ansprechbar zu sein, mit Betroffenen ins Gespräch kommen und unseren Beitrag zur Aufarbeitung zu erbringen.

Derzeit werden weitere Schritte der Aufarbeitung vorbereitet. Der nun in der Öffentlichkeit bekannt gemachte Fall am St. Petri Dom wird in die große unabhängige Aufarbeitungsstudie ForuM aufgenommen werden. Die Bremische Evangelische Kirche begrüßt, dass mit der ForuM Studie ein unabhängiges wissenschaftliches Forschungskonsortium die Aufarbeitung in den Landeskirchen der EKD multiperspektivisch untersucht und beteiligt sich gern an allen hieraus erwachsenden Aufgaben.

Die Bremische Evangelische Kirche ist intensiv mit der Umsetzung der im Mai 2021 vom Kirchenparlament verabschiedeten Gewaltschutzrichtlinie befasst. Unter anderem wurde die Verantwortung für die Ansprechstelle für Betroffene und die Meldestelle neu geordnet: Die Ansprechstelle der BEK ist die Familien- und Lebensberatung. Hier stehen Ebba Kirchner-Asbrock, Dipl. Sozialpädagogin und Psychologische Beraterin, oder Ulrich Leube, Pastor und Psychologischer Berater, für vertrauliche Beratungsgespräche bereit. (Link)

Die BEK hat eine Meldestelle eingerichtet, der durch die Mitarbeitenden der BEK alle (Verdachts-)Fälle gemeldet werden müssen. Hier ist die zuständige Referentin für das Themenfeld Sexualisierte Gewalt, Dr. Jutta Schmidt, zuständig. Es besteht eine unverzügliche Meldepflicht. Betroffene, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, erhalten auf Wunsch bei der Ansprechstelle einen geschützten Raum, in dem ihren Erlebnissen mit Respekt und Fachlichkeit begegnet wird.

Seit der ökumenischen Dekade „Kirchen in Solidarität mit den Frauen“ zwischen 1988 und 1998, also seit mehr als zwanzig Jahren, steht für die Bremische Evangelische Kirche im Fokus, Ursachen für körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt zu erkennen und sicherzustellen, dass ein derartiges Verhalten in Gemeinden und Einrichtungen der Bremischen Evangelischen Kirche nicht möglich ist. Alle kirchlichen Einrichtungen, die für die fachliche Arbeit - insbesondere mit Kindern und Jugendlichen - zuständig sind, befassen sich seit vielen Jahren eingehend mit dem Thema und haben Präventionsmaßnahmen ergriffen (z.B. erweitertes Führungszeugnis für alle Mitarbeitenden, Selbstverpflichtungserklärungen, Risikoanalyse, Kinderschutzkonzept  sowie einen Leitfaden für Mitarbeitende (Link)).

Bremen, 9. Februar 2022