16. April 2021

Stellungnahmen zur Causa Olaf Latzel

Nachdem Medien kritisch über Äußerungen des Pastors der St. Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, zum Thema Homosexualität berichtet haben, hat sich die Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) damit intensiv auseinandergesetzt. Im Namen des Kirchenausschusses (KA) haben Präsidentin Edda Bosse und Schriftführer Pastor Dr. Bernd Kuschnerus auf die Empörung in der Öffentlichkeit und der sehr großen Mehrheit der Menschen in der Bremischen Evangelischen Kirche, die sich für Gleichstellung und respektvolles Miteinander ungeachtet der Herkunft, der Religion oder der sexuellen Orientierung einsetzen, reagiert. In mehreren Statements machte der KA im Lauf der vergangenen Monate seine Haltung deutlich und erläuterte die ihm zur Verfügung stehenden begrenzten juristischen Möglichkeiten, um gegen dieses Verhalten des Bremer Pastors vorzugehen. Am 14. Mai beschloss der KA, ein Disziplinarverfahren gegen Olaf Latzel einzuleiten. Hier noch einmal chronologisch die Statements der letzten Monate.

16. April 2021
Gemeinsame Presseerklärung der Bremischen Evangelischen Kirche, der Evangelischen St. Martini-Gemeinde Bremen und des Pastors Olaf Latzel –  Einigung erzielt

Durch Bescheid vom 16.12.2020 war Pastor Olaf Latzel nach § 44 Abs. 1 S. 2 Disziplinargesetz der EKD (DG.EKD) mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben worden. Hintergrund für die vorläufige Dienstenthebung waren Äußerungen des Pastors, die dieser in einem Vortrag im Seminar „Biblische Fahrschule zur Ehe“ am 19. Oktober 2019 gemacht hatte, der später auch im Internet zugänglich war. Diese Äußerungen, für die sich Latzel entschuldigt hat, sind weiterhin Gegenstand eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens.

Gegen die vorläufige Dienstenthebung hatte Pastor Olaf Latzel einen Antrag auf Aussetzung bei der Disziplinarkammer der Bremischen Evangelischen Kirche gestellt, woraufhin diese die Evangelische St. Martini-Gemeinde Bremen mit Beschluss von 11. März 2021 beigeladen hatte. Schließlich fand am 22. März 2021 vor der Disziplinarkammer der Bremischen Evangelischen Kirche ein nichtöffentlicher Erörterungstermin statt. Dort hatte die Disziplinarkammer Bedenken gegen die vorläufige Dienstenthebung geäußert und den Beteiligten dringend eine vergleichsweise Einigung anempfohlen.

Auf Basis dieser dringenden Empfehlung des Gerichtes haben die Beteiligten eine Verständigung gefunden, deren Inhalt die Aufhebung des Bescheides über die vorläufige Dienstenthebung durch die Bremische Evangelische Kirche sowie die Bitte um Entschuldigung für die genannten Äußerungen durch Pastor Olaf Latzel umfasst. Es wurden einvernehmlich Regelungen zur weiteren Dienstausübung bis zum Abschluss des gegen Pastor Olaf Latzel laufenden Strafverfahrens und des Disziplinarverfahrens getroffen. Die Beteiligten verurteilen allseitig jegliche Form von Hassbotschaften, Beleidigungen oder Gewaltandrohungen.

12. Januar 2021
Erklärung des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche zum Brief der AMK

Neun Pastoren der Arbeitsgemeinschaft missionarische Kirche (AmK) in der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) haben in der vergangenen Woche einen Offenen Brief an den Kirchenausschuss der BEK gerichtet.

Dieser Brief enthält eine harsche Kritik an der Dienstenthebung Pastor Olaf Latzels im Dezember 2020. Hauptsächlich sieht die AmK darin die theologische Freiheit eingeschränkt und die Verkündigung in der St. Martini Gemeinde unterbunden.

Demgegenüber betont der Kirchenausschuss (KA) der Bremischen Evangelischen Kirche seine uneingeschränkte Achtung der in der Verfassung der BEK festgeschriebenen Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit. Die vorläufige Dienstenthebung von Herrn Latzel ist ein rein personalrechtlicher Akt infolge eines gegen ihn ergangenen Urteils in einem Strafprozess wegen Volksverhetzung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Sie hängt nicht mit theologischen Differenzen zusammen.

Ferner sucht und führt der KA das Gespräch mit der St. Martini-Gemeinde und Herrn Pastor Latzel. Die Dienstenthebung ist eine vorläufige bis ein Urteil gegen ihn rechtskräftig wird. Sie ist keinesfalls ein Berufsverbot, und seine Bezüge bleiben davon unberührt. Auf Wunsch wird die BEK der St. Martini Gemeinde selbstverständlich Vertretungskräfte für den pastoralen Dienst zur Verfügung stellen.

Allerdings betont der Kirchenausschuss seinen Orientierungsrahmen: Die BEK achtet die Unabhängigkeit der Justiz und übernimmt dienstrechtliche Verantwortung. Entgegen anderslautender Behauptungen hat die BEK gegen Pastor Latzel keine Strafanzeige gestellt. Die leider zahlreich erfolgten Beleidigungen und Verunglimpfungen einzelner Mitglieder des KA sowie die Kampf-Rhetorik weist er entschieden zurück.

Die Bremische Evangelische Kirche hat 61 Kirchengemeinden und 120 Pastorinnen und Pastoren. Die Arbeitsgemeinschaft Missionarische Kirche (AmK) ist ein Arbeitskreis von sieben Kirchengemeinden sowie Einzelpersonen innerhalb der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK).

21. Dezember 2020
Statement der Bremischen Evangelischen Kirche zur Erklärung der Gemeinde St. Martini

Am gestrigen Sonntag (20. Dezember 2020) hat Dr. Jürgen Fischer, Bauherr der St. Martini-Gemeinde, eine öffentliche Erklärung abgegeben, zu der der Kirchenausschuss (KA) der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) wie folgt Stellung nimmt:

Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche achtet die in der Verfassung der BEK festgeschriebene Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit. Es geht hier aber nicht um etwaige theologische Differenzen. Die vorläufige Dienstenthebung von Herrn Latzel  ist ein rein personalrechtlicher Akt infolge eines gegen ihn ergangenen Urteils in einem Strafprozess wegen Volksverhetzung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland.

Der KA ist der Dienstherr aller Pastorinnen und Pastoren in der Bremischen Evangelischen Kirche und für Dienstaufsicht und Fürsorge verantwortlich. Selbstverständlich wird der KA die Gemeinde während der Dauer des Verfahrens durch Vertretungskräfte unterstützen.

BEK-Schriftführer Pastor Dr. Bernd Kuschnerus kommentiert die gestrige Erklärung wie folgt:

„Der Kirchenausschuss hat in den vergangenen Monaten - über die bilateralen, dienstlichen Belange hinaus - mehrfach auch  das Gespräch mit Vertretern der St. Martini-Gemeinde gesucht. Weder wurde die Gemeinde „außen vorgehalten“, noch geht es  um eine Einschränkung ihrer theologischen Freiheiten. Diesbezügliche Unterstellungen sowie die Verunglimpfungen einzelner Mitglieder des KA und die Kampf-Rhetorik weise ich entschieden zurück.“

Erkärung vom 11. Dezember 2020
Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hat sich in seiner Sitzung am gestrigen Abend (10. Dezember) mit dem Urteil im Strafverfahren gegen Pastor Olaf Latzel befasst und gibt folgende Stellungnahme heraus:

Das Amtsgericht Bremen hat Herrn Pastor Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt. Herr Pastor Latzel hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt. Der Kirchenausschuss hat im Hinblick darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, beschlossen, dass das Disziplinarverfahren weiterhin ausgesetzt wird.

Der Kirchenausschuss hat darüber hinaus entschieden, dass Herr Pastor Latzel während der Dauer des weiteren Verfahrens keinen Dienst als Pastor in unserer Kirche tun kann. Er hat deshalb beschlossen, Herrn Pastor Latzel vorläufig des Dienstes zu entheben, falls mit ihm nicht kurzfristig eine Einigung über das Ruhen seines Dienstes erzielt werden kann.

Herrn Pastor Latzel und seinem Rechtsbeistand wird im Wege einer Anhörung die Möglichkeit gegeben, zu dieser Entscheidung des Kirchenausschusses bis kommenden Mittwoch Stellung zu nehmen und ein Einvernehmen mit dem Kirchenausschuss über das Ruhen des Dienstes während des weiteren Verfahrens zu erzielen. Sollte diese nicht zustande kommen, wird er mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Das Disziplinarverfahren bleibt ausgesetzt.

BEK-Schriftführer, Pastor Dr. Bernd Kuschnerus erklärt hierzu: „Es ist nach unserer Überzeugung nicht möglich, dass ein Pastor, der von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, während der Dauer des Disziplinarverfahrens weiter seinen Dienst tut. Gerade auch, wenn und solange eine solche Verurteilung nicht rechtskräftig ist, muss dies gelten. Eine glaubwürdige Verkündigung des Evangeliums ist während der Dauer einer derartigen rechtlichen Auseinandersetzung - die möglicherweise über Jahre und unter erheblicher öffentlicher  Beteiligung stattfindet - nicht denkbar. Eine Ausübung des Dienstes während dieser Zeit würde die Glaubwürdigkeit der Wahrnehmung des kirchlichen Dienstes und das Ansehen der Bremischen Evangelischen Kirche in der Öffentlichkeit schwer beschädigen. Der Kirchenausschuss bittet die Menschen, denen durch die Äußerungen von Pastor Latzel Leid und Unrecht zugefügt wurde, um Verzeihung.“

Erklärung vom 25. November 2020
Zum Urteil im Strafverfahren gegen Pastor Olaf Latzel gibt der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche folgende Stellungnahme heraus:

Das Amtsgericht Bremen hat im Prozess gegen Herrn Latzel wegen Volksverhetzung heute morgen entschieden, eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 90 Euro zu verhängen.

Es bleibt abzuwarten, ob gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt werden. Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) wird sich in seiner Sitzung am 10. Dezember mit dem Ausgang des Verfahrens und der Urteils-Begründung sowie ggf. eingelegten Rechtsmitteln befassen. Anschließend wird er über die Fortsetzung des momentan ausgesetzten Disziplinarverfahrens beraten.                       

„Ich bin zutiefst betroffen, dass ein Pastor unserer Kirche wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist“, äußerte der Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche, Pastor Bernd Kuschnerus. “Die Äußerungen, die der Verurteilung zugrunde liegen, sind nicht hinnehmbar und schaden dem Ansehen der ganzen Kirche. Der Kirchenausschuss wird jetzt über die nötigen Konsequenzen beraten.“

Erklärung vom 18. Mai 2020
Der Kirchenausschuss wartet jetzt das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ab. Bis zum Abschluss des Verfahrens wird er keine weitere Stellungnahme abgeben. Die Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Disziplinarverfahrens gegen Herrn Latzel steht außer Frage, weil der Kirchenausschuss der Dienstherr ist. Das Disziplinarverfahren ist allein ein personalrechtlicher Akt infolge der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Herrn Latzel. Die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der St. Martini-Gemeinde wird durch das Disziplinarverfahren gegen Herrn Latzel in keiner Weise berührt.

Bereits am 8. April hat die Bremische Evangelische Kirche in einer Erklärung deutlich gemacht, dass sie jede Form von Sachbeschädigung und Schmierereien als inakzeptable Form der Meinungsäußerung ablehnt. Diese Aussage trifft auch auf die Schmierereien am vergangenen Wochenende zu.

Erklärung am 14. Mai 2020
Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hat in seiner Sitzung am heutigen Abend beschlossen, ein Disziplinarverfahren gegen Pastor Olaf Latzel einzuleiten.

Wie auch im öffentlichen Dienst üblich, wird dieses kirchliche Disziplinarverfahren aufgrund der laufendenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nach der Eröffnung zunächst ausgesetzt. Die Feststellung einer etwaigen Strafbarkeit obliegt den Behörden.  Es ist für die weitere Durchführung des Disziplinarverfahrens durch die BEK von Bedeutung, ob die Äußerungen Herrn Latzels von den staatlichen Ermittlungsbehörden als Straftat eingestuft werden.

Der Kirchenauschuss (KA) bekräftigte einhellig seine Haltung, dass die Äußerungen von Herrn Latzel in der Öffentlichkeit mit Recht Empörung hervorgerufen hätten. Der KA distanzierte sich erneut von den Diffamierungen gegen homosexuell lebende Menschen, die Herr Latzel in einem von ihm online gestellten Audio vom Oktober 2019 geäußert hatte. Auch wenn sie nicht als strafbar eingestuft werden sollten, schadeten derartige Entgleisungen dem Ansehen der ganzen Kirche erheblich.

Erklärung vom 7. Mai 2020
Am Mittwoch, den 6. Mai hat ein Dienstgespräch mit Pastor Olaf Latzel im Haus der Kirche stattgefunden. Anlass waren Formulierungen in einem von ihm online veröffentlichten Audio, die in Kirche und Stadt Empörung hervorgerufen hatten.

Seitens der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) waren Präsidentin Edda Bosse, Schriftführer Pastor Dr. Bernd Kuschnerus und der Leiter der Kirchenkanzlei, Dr. Johnn Daniel Noltenius an dem Gespräch beteiligt. Pastor Olaf Latzel war in Begleitung von Dr. Jürgen Fischer vom Kirchenvorstand der St. Martini-Gemeinde. Da Personalangelegenheiten vertraulich sind, haben beide Seiten Stillschweigen über die Details des Gesprächs vereinbart.

Dem BEK-Kirchenausschuss liegt nun für seine nächste Sitzung am Donnerstag, den 14. Mai die Empfehlung vor, ein Disziplinarverfahren gegen Pastor Latzel zu eröffnen. Kirchliche Disziplinarverfahren werden – vergleichbar mit dem öffentlichen Dienst – bei laufendenden strafrechtlichen Ermittlungen i.d.R. nach Eröffnung ausgesetzt und nach Abschluss des Strafverfahrens fortgesetzt.

Eine vorläufige Suspendierung von Herrn Latzel, so Kirchenkanzleileiter Noltenius, sei nicht rechtskonform. „Sie kommt nur in solchen Fällen in Frage, in denen eine schwere Straftat im Raum steht oder Dritte geschützt werden müssen, z.B. beim Verdacht sexueller Gewalt oder drohender Vernichtung von Beweismitteln. Beleidigungen und Diffamierungen reichen hierzu nicht aus. Gegen eine derartige Suspendierung könnten sofort erfolgreich Rechtsmittel eingelegt werden.“ Es gelte also zunächst das Ergebnis der Ermittlungen durch die Behörden abzuwarten.

Die BEK ist an staatliches Recht gebunden. Die Feststellung einer etwaigen Strafbarkeit obliegt den Behörden. Davon ist auch der Verlauf eines Disziplinarverfahens abhängig. Dessen ungeachtet kann die BEK, auch wenn sich nach Abschluss des Verfahrens keine Strafbarkeit ergeben sollte, einen Verweis erteilen. Das wird dann zu gegebener Zeit entschieden werden.

Inhaltlich gilt weiterhin die Erklärung des Kirchenausschusses vom 24. April d.J., der sich vollumfänglich von den Äußerungen Herrn Latzels distanziert hat. „Hierbei geht es“, so Schriftführer Bernd Kuschnerus, „nicht um Fragen der in der BEK-Verfassung verankerten Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit. Wir haben die Freiheit der Rede in der Kirche hart erkämpft. Deshalb müssen wir uns auch in diesem Fall an Recht und Gesetz halten. Ungeachtet der theologischen Ausrichtung sind derartige Diffamierungen allerdings nicht hinnehmbar und schaden dem Ansehen der ganzen Kirche. Das müssen wir ganz klar deutlich machen“.

Erklärung vom 27. April 2020
Herr Latzel steht in einem beamtenähnlichen Pfarrerdienstverhältnis auf Lebenszeit zur Bremischen Evangelischen Kirche. Bei diesem Dienstverhältnis kommen juristisch eine Versetzung oder ein Disziplinarverfahren in Betracht. Die Versetzung eines Pastors kommt nur auf Antrag der jeweiligen Gemeinde in Betracht, z.B. wenn das Verhältnis zwischen Pastor und Gemeinde nachhaltig gestört ist. Hiervon ist bei der St. Martini-Gemeinde nicht auszugehen.

Ein Disziplinarverfahren ist – vergleichbar mit dem öffentlichen Dienst – nur bei Dienstvergehen, insbesondere Straftaten möglich. Bei schweren Straftaten kommt als Folge eines Disziplinarverfahrens eine Entfernung aus dem Dienst in Betracht. Öffentliche oder auch kirchliche Disziplinarverfahren werden bei laufendenden strafrechtlichen Ermittlungen i.d.R. ausgesetzt und nach Abschluss des Strafverfahrens fortgesetzt.

Es ist geplant, in dieser Angelegenheit ein Dienstgespräch mit Herrn Latzel zu führen. Inhaltlich gilt weiterhin die Erklärung des Kirchenausschusses, der sich am vergangenen Freitag vollumfänglich von den Äußerungen Herrn Latzels distanziert hat.

Erklärung vom 24. April 2020
Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche distanziert sich entschieden von den abwertenden Äußerungen, die Pastor Olaf Latzel in dem „Eheseminar“ gemacht hat. Der Kirchenausschuss verurteilt auf das Schärfste die Äußerungen, in denen Menschen herabgesetzt, beleidigt und in ihrer Würde verletzt werden. Als Kirchenleitung stehen wir klar an der Seite homosexuell lebender Menschen.  Mit seinen Äußerungen schadet Herr Latzel der Bremischen Evangelischen Kirche, der Gemeinschaft der einzelnen Gemeinden und allen gesamtkirchlichen Einrichtungen. „Bereits in der Vergangenheit haben wir Äußerungen von Herrn Pastor Latzel erlebt, die bis an die Grenze des Erträglichen gingen, diese Grenze ist jetzt überschritten“, erklärt Edda Bosse, Präsidentin des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche. "Der Kirchenausschuss beobachtet sehr genau das eingeleitete Verfahren und prüft davon ausgehend mögliche dienstrechtliche Schritte.“