11. September 2025
Verdachtsmomente nach Prüfung auf mögliches Fehlverhalten in einer Kita der Bremischen Evangelischen Kirche ausgeräumt
Das Ermittlungsverfahren gegen einen im Juli freigestellten Erzieher in einer Kindertageseinrichtung der Bremischen Evangelischen Kirche ist gemäß § 170 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung) eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat bestätigt, dass die Verdachtsmomente ausgeräumt sind. Es liegt kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor.
Diese Nachricht bringt für alle Beteiligten große Erleichterung. Der gesamte Vorgang war vielschichtig und hat alle Beteiligten, insbesondere den betroffenen Erzieher, emotional stark gefordert. Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) dankt ausdrücklich allen für die Geduld und das Vertrauen, das sie in dieser herausfordernden Zeit aufgebracht haben.
Gleichzeitig ist wichtig zu betonen, dass das Vorgehen der BEK in solchen Fällen klaren Prinzipien folgt: Jeder Verdachtsfall wird konsequent geprüft, mit maximaler Transparenz und ohne jede Toleranz gegenüber möglichen Grenzverletzungen behandelt. Dieses Vorgehen ist Ausdruck unserer tiefen Verantwortung gegenüber den uns Anvertrauten und daher alternativlos.
Derzeit tauscht sich die Bremische Evangelische Kirche als Dienstgeberin eng mit dem Erzieher aus, um das Geschehene gemeinsam zu reflektieren und den Rahmen für eine geordnete Rückkehr in den Arbeitsalltag abzustimmen.
Die Einrichtungsleitung einer Kindertageseinrichtung der Bremischen Evangelischen Kirche war aus der Elternschaft heraus über einen Vorfall informiert worden, der ein mögliches grenzüberschreitendes Verhalten eines Mitarbeitenden gegenüber einem Kind betreffen sollte.
Die Einrichtungsleitung sowie die Bremische Evangelische Kirche als Träger haben diese Angelegenheit, wie jede Meldung eines Verdachtsfalles, sehr ernst genommen. Der Vorfall wurde – wie in solchen Fällen verbindliches Vorgehen – in enger Abstimmung mit den zuständigen behördlichen Stellen weiter aufgeklärt. Ziel war es, größtmögliche Transparenz und Verantwortungsübernahme sicherzustellen und das Kindeswohl konsequent zu schützen.
Die BEK verfolgt konsequent jeden Verdacht auf Grenzüberschreitungen. Sie bekräftigt Ihre Haltung, dass solche Fälle nicht toleriert werden, und unterstreicht ihr Engagement für Prävention und Sensibilisierung innerhalb ihrer Strukturen.