10. Dezember 2024
Wer entscheidet über eine Organspende?
Möglicherweise werden sie gebeten, einer Organ- oder Gewebespende zuzustimmen. Wenn der / die Verstorbene nicht selbst eine Entscheidung dafür oder dagegen getroffen hat, z.B. in einem Organspendeausweis, entscheiden darüber die nächsten Angehörigen. Sie müssen hierbei den Willen des / der Verstorbenen berücksichtigen.
Im christlichen Verständnis handelt ein Mensch grundsätzlich ethisch verantwortlich, wenn er einer Organspende nach dem Tod zustimmt. Sie kann ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken sein, deren Leben so gerettet oder verlängert werden kann. Und eine solche Entscheidung steht dem Respekt gegenüber dem Toten dann nicht entgegen, wenn sie nicht gegen seinen Willen getroffen wurde.
Auch steht eine solche Entscheidung nicht der christlichen Hoffnung auf Auferstehung und ein ewiges Leben entgegen, denn sie gründet sich nicht auf eine Unversehrtheit des Leibes, sondern auf das Vertrauen, das Gott aus dem Tod zum Leben erweckt in einer völligen Verwandlung unseres Lebens und Leibes.
Es fällt nicht leicht, eine solche Entscheidung unter Zeitdruck und unter dem Eindruck von Tod und Verlust zu treffen. Kein Mensch ist zu eine Organspende verpflichtet und darf nicht dazu gedrängt werden. Manchen erscheint es Sinne des Verstorbenen oder selbst tröstlich, wenn auf diese Weise zum Weiterleben anderer Menschen beigetragen wird. Andere empfinden dies als unvereinbar mit der Würde und Ruhe des Toten.
Die meisten Organe werden nicht lebenden, sondern hirntoten Spendern entnommen. Hierbei stehen viele vor der Frage, ob eine Organentnahme dann nicht doch einem Töten gleichkommt. Aus medizinischer Sicht handelt es sich beim Hirntod um den völligen Verlust der Hirntätigkeit, nicht bloß um eine Bewusstlosigkeit. Das Gehirn ist so schwer geschädigt, dass der Kreislauf künstlich aufrecht erhalten werden muss. Der Mensch kann nichts mehr wahrnehmen, empfinden und nicht mehr das Bewusstsein wiedererlangen. Erst wenn zwei Ärzte voneinander unabhängig den Hirntod festgestellt haben, dürfen Organe entnommen werden
Auch wenn es sich bei einer Organspende daher aus medizinischer, rechtlicher und christlicher Sicht nicht um Töten handelt, können dies Angehörige moralisch anders empfinden. Oder es wird für sie zu einer großen Erschwernis beim Trauern und Abschiednehmen, wenn z.B. ein schon (hirn-)toter Körper für eine Transplantation noch künstlich am Leben erhalten wird.
Daher lassen sie sich nicht drängen und nehmen sich Zeit für eine Entscheidung, mit der sie in Würde trauern und weiterleben können. Suchen sie zur eigenen Klärung das Gespräch mit einer Seelsorgerin / einem Seelsorger ihrer Kirchengemeinde oder eines Krankenhauses. Dies kann auch n a c h einer solchen Entscheidung sinnvoll sein, um z. B. über später aufgekommene Zweifel oder Schuldgefühle zu sprechen.
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