
22. Februar 2021
Beratung & Seelsorge
Jeder Mensch hat das Recht auf ungestörte Religionsausübung. Das gilt auch im Gefängnis. Jeder Insasse / jede Insassin darf mit einem Seelsorger sprechen und an religiösen Veranstaltungen wie Gottesdiensten und Gesprächsgruppen teilnehmen. Die Gefängnisseelsorge versteht sich so als Ansprechpartner für die Inhaftierten, die Bediensteten, die Angehörigen und die Öffentlichkeit.
Wesentliche Inhalte unserer Arbeit sind: Regelmäßige Gottesdienste, Einzelgespräche und Gruppengespräche als Hilfe zur Bewältigung der persönlichen Situation in der Haft, der Lebensgeschichte und der daraus resultierenden Straftaten, Förderung der tragenden Beziehungen nach draußen, Vorbereitung der Entlassung aus der Haft, lebenskundlicher Unterricht mit Schulklassen, Konfirmandengruppen, Erwachsenengruppen und allgemeine Diskussionsveranstaltungen.
In Gesprächen mit den Insassen unterliegen die Gefängnisseelsorger der Schweigepflicht bzw. dem Beichtgeheimnis. So können die Gefangenen bei absoluter Vertraulichkeit ohne Angst über ihre Anliegen sprechen.
Sonnemannstr. 2
28239 Bremen
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