Qualitätsentwicklung in den Kitas der BEK
Als Trägerverbund sind wir verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Qualitätsfeststellung und -entwicklung in allen Kitas umzusetzen: “Die Träger sind verpflichtet, die Erfüllung des pädagogischen Auftrages ihrer Tageseinrichtungen durch die regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität der Tageseinrichtungen sowie durch die Ermöglichung der Fortbildung ihrer Fachkräfte zu sichern.“
Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz – BremKTG, Abschnitt 3, §8, Absatz 2.
Im folgenden Video wird erklärt, was Qualitätsentwicklung in den Kitas der BEK bedeutet, wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Unterstützungsangebote dabei zur Verfügung stehen.
