Kriegsdienstverweigerung

Aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe ablehnen

Die Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, ist ein grundlegendes Recht. Dieses Recht ist verankert in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Wer aus Gewissensgründen nicht bereit ist, an militärischer Gewalt mitzuwirken, hat das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern. Dieses Recht wahrzunehmen, erfordert Mut, persönliche Reflexion und eine klare Haltung.

Gerade junge Menschen, die in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst stehen, sehen sich angesichts zunehmender gesellschaftlicher und politischer Spannungen mit der Frage konfrontiert, wie sie zum Militärdienst und zur Rolle der Bundeswehr stehen. Die Bremische Evangelische Kirche unterstützt dabei, eine informierte und begründete Entscheidung zu treffen.

Wir beraten und begleiten Menschen, die über Kriegsdienstverweigerung nachdenken oder bereits einen Antrag stellen wollen: sensibel, vertraulich und auf Grundlage christlicher Friedensethik.

Weitere Informationen

Eine hilfreiche Einführung in das Thema bietet die Broschüre der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK): Finde deinen Weg. Informationen zur Kriegsdienstverweigerung (PDF)

Diese Broschüre erklärt Schritt für Schritt den Ablauf der Verweigerung, zeigt Argumentationshilfen und berichtet von persönlichen Erfahrungen.

Ansprechpersonen

Wenn du Fragen zur Kriegsdienstverweigerung hast oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigst, wende dich gerne an:

Friedensbeauftragter der Bremischen Evangelischen Kirche

Jasper von Legat

Leitung und Landesjugendpastorin der Bremischen Evangelischen Kirche

Ragna Miller