
11. August 2022
Lebensereignis Trauerfeier
Die Trauerfeierwird normalerweise von dem Pastor / der Pastorin der Gemeinde durchgeführt, in der der / die Verstorbene Mitglied war. Nehmen Sie Kontakt auf über das Gemeindebüro oder direkt mit dem Pastor / der Pastorin. Dort verabreden Sie dann einen Termin für das Trauergespräch zur Vorbereitung der Trauerfeier. Auch der Bestatter kann den Kontakt herstellen.
Wird für die Beerdigung ein Pastor / eine Pastorin einer anderen Kirchengemeinde gewünscht, muss dies der zuständigen Gemeinde mitgeteilt und ein Abmeldeschein (Dimissoriale) ausgestellt werden. Der Pastor / die Pastorin muss dann entsprechend benachrichtigt werden.
Mehr dazu: Vorbereitung der Tauerfeier
In diesem Fall findet eine Trauerfeier in der Regel ohne kirchliche Begleitung statt. Denn wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch erklärt, auf eine kirchliche Trauerfeier zu verzichten. Die Kirche respektiert die Entscheidung des Verstorbenen. Eine Trauerfeier kann dann durch eine/n nichtkirchliche/n Trauerredner/in durchgeführt werden. Manchmal gerät dies in Widerspruch mit den Gefühlen und Wünschen der Trauernden, denen selbst an einer kirchlichen Trauerfeier liegt. Nehmen sie in einem solchen Fall Kontakt mit dem Pastor / der Pastorin ihrer Gemeinde auf. In Ausnahmefällen kann eine kirchliche Bestattung aus seelsorgerlichen Gründen stattfinden. Voraussetzung ist, dass dem nicht die ausdrücklichen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen entgegenstehen. Dann findet sich ein Weg, der die Wünsche der Hinterbliebenen wie des Verstorbenen / der Verstorbenen respektiert.
Verstirbt ein Kind, bevor es durch die Taufe zum Mitglied einer Kirche wurde, kann es kirchlich bestattet werden, wenn Eltern bzw. Pflegeeltern dies wünschen. Viele Friedhöfe haben eine besonders gestaltete Grabstätte für früh verstorbene Kinder.
Ja, ein Suizid ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Eine Bestattung findet üblicherweise in der Konfession des / der Verstorbenen statt. In besonderen Situationen wie z.B. Unfällen, in denen viele Menschen gestorben sind, werden manchmal auch gemeinsame ökumenische Trauerfeiern mit einem katholischen und evangelischem Geistlichen durchgeführt. In Bremen werden auch Früh- und Totgeburten in ökumenischen Trauerfeiern beigesetzt.
Über die Bestattungsform entscheidet der Verstorbene / die Verstorbene. Seine / Ihre Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn dieser Wille nicht bekannt ist, entscheiden die nächsten Angehörigen bzw. der Lebenspartner. Sind Angehörige nicht vorhanden, trifft diejenige Person die Entscheidung, die die Bestattung in Auftrag gibt. Für die kirchliche Trauerfeier und Beerdigung spielt die Bestattungsform keine Rolle. Die Erdbestattung im Sarg oder in der Urne hat eine lange Tradition, aber auch Feuerbestattungen, See- oder Baumbestattungen können Formen einer kirchlichen Bestattung sein.
Wenn ein Verstorbener gewünscht hat, an einem anderen Friedhof als bei seinem Hauptwohnsitz beerdigt zu werden, steht dem von Seiten der Kirche nichts entgegen.
Es hängt allerdings von der Ordnung der jeweiligen Friedhofsverwaltung ab, ob auf dem Friedhof die Bestattung Auswärtiger erlaubt ist. Dies ist dort zu erfragen.
Auf den meisten evangelischen Friedhöfen können alle Bremerinnen und Bremer Gräbstätten erwerben, unabhängig von der persönlichen Zugehörigkeit zu der Kirchengemeinde, die den Friedhof bewirtschaftet. Erfragen sie bei der Friedhofsverwaltung der jeweiligen Gemeinde, wie es dort geregelt ist.
Grundsätzlich ja. Denn dadurch haben Sie die Möglichkeit, den Umgang mit Tod und die Trauer in der Gemeinschaft der Familie zu erleben und das Geschehene besser zu begreifen. Die Kinder sollten dabei aber gefragt werden, ob sie zur Beerdigung mitgehen wollen, darauf vorbereitet werden und vertraute Personen an ihrer Seite haben.
Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche kann mit kirchlicher Begleitung durch einen Pastor / eine Pastorin kostenfrei beerdigt werden. Dies umfasst das Trauergespräch, die Trauerfeier und die Begleitung zum Grab, und auf Wunsch auch nachträgliche Gespräche zur Trauerbegleitung und Gottesdienstbesuche. Es können aber Gebühren für die Nutzung von Trauerkapellen auf Friedhöfen bzw. bei Beerdigungsinstituten und für Musiker und Sargträger erhoben werden. Fragen Sie dazu nach bei ihrem Beerdigungsinstitut und ihrer Kirchengemeinde bzw. dem Pastor / der Pastorin.
Das Singen bei einer Trauerfeier ist kein muss. Der Gesang kann aber dabei helfen, den eigenen Gefühlen und der Trauer Ausdruck zu verleihen und getröstet zu werden. Auch wenn man selbst nicht singt, gibt es Menschen im Trauergottesdienst die mitsingen. Es hängt auch von den Trauergästen ab, ob gesungen werden kann.
Instrumentalstücke können dazu eine Alternative sein. Es muss auch nicht nur Kirchenmusik sein. Es kann auch Musik gewählt werden, die der Verstorbene gern gehört bzw. gesungen hat und zum Anlass der Trauerfeier passend erscheint. Besprechen Sie mit ihrem Pastor / ihrer Pastorin, welcher Gesang bzw. welche Musik
da angemessen ist.
Ja,siekönnen sich beteiligen, indem sie einen Text lesen, ein Gebet sprechen oder aus dem Leben des Verstorbenen erzählen, mitsingen oder selbst musizieren, sofern das in der Trauer auf der Trauerfeier möglich ist. Besprechen sie dies mit dem Pastor / der Pastorin.
Eine Aussegnung ist eine Andacht bei der der Sterbende oder der Verstorbene zum Abschied noch einmal gesegnet wird, ggf. im Beisein von Angehörigen bzw. Trauernden. In früheren Zeiten wurde die Aussegnung im Haus des Verstorbenen vorgenommen. Heute ist ein solcher Abschiedssegen an unterschiedlichen Orten möglich: Am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Alters- und Pflegeheim, im Hospiz, beim Bestattungsunternehmen. Sprechen Sie ggf. ihren Pastor / ihre Pastorin darauf an, oder auch die Seelsorger in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Üblicherweise wird im Gottesdienst am Sonntag nach der Beerdigung des/der Verstorbenen gedacht und für die Angehörigen gebetet. Die Angehörigen können hier aber auch einen anderen Gottesdiensttag mit dem Pastor / der Pastorin verabreden.
Und im Gottesdienst am letzten Sonntag im November, am „Ewigkeitsonntag“ oder auch „Totensonntag“ genannt, wird auf besondere Weise an die Toten des vergangenen Jahres erinnert. Die Namen der Verstorbenen werden genannt, es wird für alle eine Kerze angezündet und ihrer im Gebet gedacht.
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