
08. März 2021
Lebensereignis Trauerfeier
Ein nahe stehender Mensch ist gestorben.Der alltäglich Arbeits- und Lebensthythmus ist unterbrochen. Und ob der Tod nun zu erwarten war oder plötzlich eingetreten ist. Es braucht Zeit um dies zu begreifen und um Abschied zu nehmen. Die Trauer zeigt sich in unterschiedlichen Gefühlen bei jedem Menschen anders und mitunter in unbekannter Stärke: Die Traurigkeit über den Verlust, Unruhe und Schlaflosigkeit, Hilflosigkeit und Angst angesichts der Frage wie es nun weitergehen soll, Wut und Zorn darüber, allein gelassen zu werden, Schuldgefühle etwas versäumt zu haben oder nicht bis zuletzt bei dem Verstorbenen gewesen zu sein, aber auch Erleichterung, ihn nach langer Leidenszeit erlöst zu sehen. Vielleicht fühlt man sich zuerst wie betäubt und wie im Nebel, begreift den Tod und spürt den Schmerz erst später. Doch nun muss man sich erst einmal um den Toten und seine Beerdigung kümmern. Die eigentliche Trauerzeit folgt dann.
Wenn ein Mensch zuhause gestorben ist, rufen sie zuerst ihren Hausarzt, sonst den Notarzt. Er muss die Todesursache feststellen und den Totenschein ausstellen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich die Verwaltung darum.
Sollten sie unerwartet vom Tod eines Menschen erfahren, finden sie Soforthilfe bei der Notfallseelsorge der evangelischen und katholischen Kirche in Bremen. Die Notfallsseelsorge wird auf Wunsch von den Einsatzkräften der Polizei, der Rettungsdienste und der Feuerwehr verständigt.
Nehmen sie Kontakt mit den nächsten Angehörigen bzw. Freunden auf. Oft tut es in dieser Situation gut vertraute Menschen um sich zu haben. Klären sie, wer den Verstorbenen / die Verstorbene am Sterbebett sehen möchte. Liegt ein Organ- und Körperspendenausweis, ein Testament oder Erbvertrag vor? Besprechen sie das weitere Vorgehen. Besprechen sie auch, ob der / die Tote zu Hause aufgebahrt werden soll.
Entscheiden sie in Ruhe, ob sie den verstorbenen Menschen noch einmal sehen möchten. Viele Menschen verbinden damit gemischte Gefühle. Einerseits wollen sie dem / der Verstorbenen noch einmal nahe sein, andererseits ihn / sie lieber so in Erinnerung behalten, wie er / sie war. Vielen Menschen hilft es beim Abschied nehmen, ihn / sie noch einmal zu sehen und zu berühren. Sie begreifen dann leichter, dass er / sie wirklich tot ist. Sie haben das Recht Verstorbene bis zu 36 Stunden im Hause zu behalten. Es ist also möglich, ihn / sie in dieser Zeit selbst zu waschen, zu bekleiden, aufzubahren und in Ruhe Abschied zu nehmen. Sie finden hierbei Hilfe bei den Hospizinitiativen oder bei dem Bestatter / der Bestatterin.
Auch Krankenhäuser bieten in besonderen Räumen die Möglichkeit Verstorbene zu sehen und sich zu verabschieden. Sie können den Bestatter / die Bestatterin auch beauftragen, ihn / sie für eine Zeit ins Haus zurück bringen zu lassen.
Sie können bei dieser Gelegenheit Totenwache halten, mit weiteren Angehörigen, oder auch mit einem Pastor / einer Pastorin, der / die eine Aussegnung mit einem Bibelwort, Gebet und Segen vornimmt.
Sie können den Verstorbenen / die Verstorbene auch beim Bestattungsinstitut aufbahren lassen, damit sie und andere Nahestehende sich verabschieden können. Sie können ihn / sie auch in seiner / ihrer eigenen Kleidung aufbahren bzw. bestatten lassen.
Verständigen sie den Bestatter / die Bestatterin. Er holt den Toten ab, nachdem der Arzt / die Ärztin den Totenschein ausgestellt hat. Im Falle eines Unfalls, Suizids oder Verbrechens kümmert es sich um die notwendigen Formalitäten mit der Polizei und den Ämtern und überführt den Toten nach der Freigabe durch die Behörden in das Bestattungsinstitut. Es organisiert die Bestattung und Trauerfeier, hilft bei der Beschaffung der Sterbeurkunde und anderer Behördenformalitäten. Es koordiniert Termine mit der Friedhofsverwaltung, der Kirchengemeinde und dem / der Pastor/in bzw. Trauerredner/in. In einem Gespräch klären sie, welche Aufgaben sie selbst übernehmen und welche ihnen das Beerdigungsinstitut abnimmt. Sie wählen einen Sarg bzw. eine Urne aus, entscheiden über Bekleidung, Aufbahrung, Grabkauf, Blumenschmuck, Traueranzeige, usw.
Nehmen sie Kontakt mit dem Pastor / der Pastorin der Kirchengemeinde auf, in der der / die Verstorbene Mitglied war. Das Bestattungsinstitut kann ihnen dabei helfen. Er / Sie nimmt auf Wunsch eine Aussegnung vor, begleitet sie bei der Trauerfeier und bei der Beerdigung.
Der Pastor / Die Pastorin besucht Sie, um die Trauerfeier vorzubereiten, bietet aber auch die Möglichkeit Sie im seelsorgerlichen Gespräch in der Trauer zu begleiten.
Trauerbesuch und Trauergespräch
Trauergottesdienst
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