Finanzielle Hilfen

Anerkennung

Opfer sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf zusätzliche individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet eine unabhängige Kommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gebildet ist.
 Informationen & Antrag

Anträge & Merkblätter

Mit der Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" haben der Bund, die Länder und die Kirchen im Jahr 2017 ein deutschlandweites Hilfesystem etabliert. Menschen, die als Kinder oder als Jugendliche in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einer stationären Einrichtung der Psychiatrie Leid und Unrecht erlebt haben und an den Folgen bis heute leiden, können sich an regionale Anlauf- und Beratungsstellen wenden und Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Zur Stiftung "Anerkennung und Hilfe"

Das Zeitzeugenportal richtet sich an Zeitzeugen, die Aussagen über die Situation der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie in der BRD (1949 - 1975) und der DDR (1949 - 1990) tätigen können. Zeitzeugen sind die Betroffenen selbst, ihre Eltern und andere Angehörige, das technische, medizinische und pädagogische Personal der Einrichtungen, Besucher und Praktikanten, Forscher, Ärzte und Jugendamtsmitarbeiter.

Wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermutigen, Ihre Erinnerungen in unsere Forschungsarbeit mit einfließen zu lassen und sind dankbar für jede Zuschrift. Die Beteiligung kann anonym erfolgen. Alle Angaben, auch die persönlichen Kontaktdaten, sind freiwillig. Abschnitte des Portals können übersprungen oder handschriftlich in einer ausgedruckten Version ausgefüllt werden.“