Meldestelle
Sofort Handeln!
Bei jedem Verdacht melden
Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) geht konsequent jedem Verdachtsfall nach und setzt sich entschlossen für die Aufarbeitung von Unrecht und sexualisierter Gewalt ein
Warum ist ein frühes Melden wichtig?
1. Schutz von Betroffenen und potenziell weiteren gefährdeten Personen
Je früher ein Verdacht gemeldet wird, desto schneller können Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dadurch kann verhindert werden, dass weitere Personen zu Schaden kommen.
2. Sofortiges Eingreifen und Klärung
Ein früher Hinweis ermöglicht eine rasche Prüfung des Sachverhalts. Je zeitnäher ein Vorfall betrachtet wird, desto besser lassen sich Informationen sichern und Verantwortlichkeiten klären.
3. Verlässliche Beweissicherung
Viele Hinweise sind zeitabhängig – Erinnerungen verblassen, Dokumente oder digitale Spuren können verloren gehen. Eine frühe Meldung erhöht die Chance, wichtige Beweise zu sichern und den Fall nachvollziehbar aufzuklären.
4. Unterstützung der betroffenen Personen
Betroffene benötigen schnell Hilfe. Eine frühzeitige Meldung sorgt dafür, dass Beratung, Schutz und Begleitung ohne Verzögerung organisiert werden können.
5. Konsequentes Handeln der Institution
Nur wenn ein Verdacht früh gemeldet wird, kann die BEK ihrer Verantwortung gerecht werden – durch die im Interventionsplan festgelegten Schritte.
6. Prävention und Vertrauensschutz
Frühes Melden signalisiert, dass Hinweise ernst genommen werden und die Institution transparent und verantwortungsbewusst handelt. Das stärkt das Vertrauen von Betroffenen und Mitarbeitenden.
7. Auch ein Anfangsverdacht genügt
Es ist nicht Aufgabe der meldenden Person, Beweise zu haben oder Schuld zu beurteilen. Entscheidend ist: Jeder Anfangsverdacht kann ein wichtiger erster Schritt sein, um Leid zu verhindern und Aufarbeitung zu ermöglichen.
Meldepflicht für alle Mitarbeitenden
Für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der BEK gilt eine verbindliche Meldepflicht:
Jeder Anfangsverdacht muss unverzüglich an die Meldestelle weitergegeben werden. Erhärtet sich ein Verdacht, erfolgt eine sofortige Freistellung der beschuldigten Person vom Dienst. Die Meldestelle arbeitet von Anfang an eng mit externen Juristen, mit den Ermittlungsbehörden und Bremer Fach- und Beratungsstellen zusammen.
Umgang mit Verstorbenen als Beschuldigte
Ist die beschuldigte Person bereits verstorben, ist eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich. Dennoch verpflichtet sich die BEK, Betroffene zu begleiten, ihre Erfahrungen ernst zu nehmen und die Aufarbeitung des Erlebten zu unterstützen.
Interventionsplan der BEK
Der Interventionsplan der Bremischen Evangelischen Kirche beschreibt alle verbindlichen Schritte für den Umgang mit Verdachtsfällen. Er steht öffentlich zum Download zur Verfügung und ist maßgeblich für das Vorgehen in allen Fällen von sexualisierter Gewalt.
Schulungen zur Sensibilisierung
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der BEK sind verpflichtet, an Sensibilisierungs- und Präventionsschulungen zum Themenfeld sexualisierte Gewalt teilzunehmen. So erhalten sie auch die notwendigen Kenntnisse zu Meldewegen und Meldepflichten innerhalb der BEK.
Der Kirchentag hat im November 2025 eine Neuregelung der Schulungsverpflichtung beschlossen.
Diese wird derzeit überarbeitet und tritt spätestens zum Kirchentag im Juni 2026 in Kraft.
Ansprechpartnerin

Nancy Janz
Fachstelle Sexualisierte Gewalt
der Bremischen Evangelischen Kirche
Haus der Kirche
Franziuseck 2-4
28199 Bremen