10. Dezember 2024
Sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch kann alle Menschen treffen, überall. Deshalb legt die Bremische Evangelische Kirche großen Wert auf Prävention. In allen Bereichen ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Pflicht, dieses wird turnusgemäß überprüft. Außerdem müssen alle Mitarbeitenden eine einschlägige Schulung durchlaufen und diese regelmäßig wiederholen. Bis Ende 2025 müssen alle Gesamtkirchlichen Einrichtungen und Gemeinden ein Schutzkonzept vorliegen haben.
Der Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder hat ein eigenes Kinderschutzkonzept und einen Leitfaden für Mitarbeitende entwickelt und beteiligt sich aktiv an einem Arbeitskreis gegen sexuelle Misshandlung von Kindern und Jugendlichen, in dem verschiedene Bremer Behörden, Kriminalpolizei, Institutionen und Bremer Beratungsstellen vernetzt sind.
Für den Verdachtsfall eines sexuell grenzverletzenden Verhaltens hat die Bremische Evangelische Kirche schon seit Jahren eine Meldestelle, an die Betroffene sich vertraulich wenden können. Inzwischen wurde die Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland übernommen und es steht fachkompetente psychologische Beratung zur Verfügung.
Neben dem Fortbildungsmodul "Helfen - Hinschauen - Handeln" gibt es seit Januar 2022 auch eine Präventionsbeauftragte für die interne Information und regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden.
Pastorin in der Ev. Kirchengemeinde Horn, Bremen
Präventionsbeauftragte sexualisierte Gewalt der Bremischen Evangelischen Kirche
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