unser Lebhaftes Parlament

Der Kirchentag

Die Bremische Evangelische Kirche ist demokratisch verfasst, das Laien- und Mitspracheelement wird sehr ernst genommen. Das Kirchenparlament, der Kirchentag mit seinen insgesamt 137 Mitgliedern, tagt während seiner Amtszeit zwei mal pro Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Die derzeitige 14. Session dauert von 2025 bis 2030. Die Sitzungen des Kirchentages sind öffentlich. Die Protokolle der Sitzungen können am Ende der Seite heruntergeladen werden.

Informationen & Ablauf

Struktur & Delegierte

Im Kirchentag sind 115 Delegierte aus den 50 Gemeinden vertreten. Hinzu kommen 14 Einzelmitglieder aus gesamtkirchlichen Arbeitsbereichen. Sie vertreten inhaltliche Aspekte, wie z.B. die Frauenarbeit, die Kirchenmusik oder die Diakonie.


Um die Belange der Jugendlichen angemessen berücksichtigen zu können, gibt es ferner acht Jugenddelegierte. Diese werden von der Evangelischen Jugend selbst vorgeschlagen.

2025 beginnt die neue 14. Session. Bevor der neue Kirchentag seine Routinearbeit aufnimmt, werden im Mai 2025 die Einzel- und Jugenddelegierten in den Kirchentag gewählt, ehe das komplettierte Kirchenparlament in der gleichen Sitzung den Kirchenausschuss (die Kirchenleitung) und dessen Vorstand (bestehend aus Präses, Vizepräsides und Kirchenpräsident*in) sowie die weiteren Kirchentagsausschüsse wählt.

Session & Nominierungsausschuss

Zu Beginn einer neuen Session (Sitzungsperiode) wird der sogenannte Nominierungsausschuss gewählt, der die Vorschlagslisten für alle nun folgenden Wahlgänge vorbereitet hat. Er ist dabei gehalten, die verschiedenen kirchlichen Richtungen der Bremischen Evangelischen Kirche angemessen darin zu berücksichtigen. Die Delegierten der Gemeinden wählten dann die 14 Einzelmitglieder sowie 8 Jugenddelegierte in den Kirchentag. Der Nominierungsausschuss hat in dieser Session 11 Mitglieder, die ordentliche Delegierte des Kirchentages sein müssen. Darunter sind maximal vier Pastorinnen oder Pastoren. Die Gemeinden sind gebeten worden, für die Wahl des Nominierungsauschusses Vorschläge zu machen. Über die Zusammensetzung des Nominierungsausschusses, der für alle weiteren Wahlen eine entscheidende Funktion hat, hat der neue Kirchentag in seiner konstituierenden Sitzung am 30. Januar 2025 entschieden. Für die Wahl der Mitglieder war die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden Kirchentagsmitglieder erforderlich. Der Nominierungsausschuss legt dem Kirchentag die Vorschlagslisten für die Wahlen der Einzelmitglieder, der Jugenddelegierten, des Kirchenausschusses und seines Vorstands sowie die weiteren Kirchentagsausschüsse vor.

Wahlen erklärt

Das Recht der Bremischen Evangelischen Kirche

Kirchenrecht & Verfassung

Das Kirchenrecht, die Verfassung, Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen der Bremischen Evangelischen Kirche können im „FachInformationsSystem (FIS) Kirchenrecht“ online gelesen und durchsucht werden.
Sie finden hier alle für den Bereich der Bremischen Evangelischen Kirche maßgeblichen Vorschriften. Aktuelle Änderungen werden zeitnah in die Online-Rechtssammlung eingepflegt. Ein Archivbereich mit bedeutenden außer Kraft gesetzten oder früheren Versionen noch geltender Rechtsnormen wird nach und nach aufgebaut. Darüber hinaus finden Sie auch das Recht der EKD sowie der beteiligten Landeskirchen.

Kirchenrecht der Bremischen Evangelischen Kirche 
Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche 
Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen 
Das Recht der EKD und ihrer Gliedkirchen