Lebensereignis Taufe

Nach der Taufe

Mit der Taufe gehört ein Mensch der Gemeinschaft aller getauften Christinnen und Christen an und wird zum Mitglied einer Kirchengemeinde. In jedem Alter sind die Getauften eingeladen an den Gottesdiensten und Veranstaltungen der Gemeinde teilzunehmen und sich aktiv am Gemeindeleben zu beteiligen. Wer getauft ist hat das Recht zur kirchlichen Trauung und Beerdigung. Er / sie kann später auch selbst Taufpate / Taufpatin werden. Er / Sie kann das kirchliche Leben der Gemeinde mitgestalten, z.B. im Kirchenchor mitsingen, eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit ausüben oder die Gemeindevertretung mitwählen bzw. selbst in sie hinein gewählt werden und sich engagieren. Als

Kirchenmitglied werden Sie im kirchlichen Melderegister und beim Finanzamt verzeichnet. Sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden künftig weitere neun Prozent dieses Betrages als Kirchensteuern abgezogen. Die Kirchensteuer finanziert die kirchliche Arbeit. Der Betrag folgt dabei einem solidarischen Prinzip: Wer viel verdient zahlt ähnlich wie bei der Steuer einen höheren Anteil. Wer ein geringes oder kein Einkommen hat, zahlt einen geringen oder keinen Beitrag.
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