10. Dezember 2024
Lebensereignis Taufe
Mit der Taufe gehört ein Mensch der Gemeinschaft aller getauften Christinnen und Christen an und wird zum Mitglied einer Kirchengemeinde. In jedem Alter sind die Getauften eingeladen an den Gottesdiensten und Veranstaltungen der Gemeinde teilzunehmen und sich aktiv am Gemeindeleben zu beteiligen. Wer getauft ist hat das Recht zur kirchlichen Trauung und Beerdigung. Er / sie kann später auch selbst Taufpate / Taufpatin werden. Er / Sie kann das kirchliche Leben der Gemeinde mitgestalten, z.B. im Kirchenchor mitsingen, eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit ausüben oder die Gemeindevertretung mitwählen bzw. selbst in sie hinein gewählt werden und sich engagieren. Als
Kirchenmitglied werden Sie im kirchlichen Melderegister und beim Finanzamt verzeichnet. Sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden künftig weitere neun Prozent dieses Betrages als Kirchensteuern abgezogen. Die Kirchensteuer finanziert die kirchliche Arbeit. Der Betrag folgt dabei einem solidarischen Prinzip: Wer viel verdient zahlt ähnlich wie bei der Steuer einen höheren Anteil. Wer ein geringes oder kein Einkommen hat, zahlt einen geringen oder keinen Beitrag.
Mehr: Mitgliedschaft & Kirchensteuer
Die Gemeinde unterstützt Eltern und Paten in der religiösen Begleitung und Erziehung ihrer Kinder. Die Getauften können in der Gemeinde den christlichen Glauben kennenlernen, leben und feiern, von Kind an und in jedem Alter, zum Beispiel
• im Kindergarten
• im Kindergottesdienst
• in Schülergottesdiensten
• in Familiengottesdiensten für jung und alt
• auf Gemeindefesten
• im Religionsunterricht
• im Konfirmandenunterricht
• in der Jugendarbeit
• in den Gottesdiensten
• in Chören und Musikgruppen
• in Bibel- und Gesprächskreisen
• im Kirchenvorstand.
Informationen über die Kindergärten der Bremischen Evangelischen Kirche erhalten Sie beim Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder in Bremen
Rat und Hilfe im Blick auf Erziehungsfragen erhalten Sie bei der
Evangelischen Familien- und Lebensberatung.
Tauferinnerungsgottesdienste erinnern bei verschiedenen Gelegenheiten an die eigene Taufe und finden in unterschiedlichen Formen statt: Als Taufgedächtnisgottesdienste an einem bestimmten Sonntag im Jahr, im Rahmen von Familiengottesdiensten mit Tauferinnerung für jung und alt, oft auch zusammen mit dem Kindergarten der Gemeinde. Auch im Osternachtgottesdienst und in Konfirmationsgottesdiensten wird traditionell an die Taufe erinnert. Manchmal bieten Gemeinden auch Freizeitfahrten unter dem Thema „Taufe“ oder „Tauferinnerung“ an und fahren dazu an einen dazu passenden Ort wie z.B. an die See, auf eine Nordseeinsel oder in ein Kloster.
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