Bauherr / Bauherrin
Bauherren und Bauherrinnen
Die Bauherren und Bauherrinnen stehen der Gemeinde vor und vertreten sie nach außen. Sie sind mit der Führung der Verwaltung betraut. Das Bauherrenkollegium verwaltet das Gemeindevermögen, soweit es nicht der Verwaltung der Diakonie unterliegt. Es ist an die Gemeindeordnung von Unser Lieben Frauen sowie an die Verfassung, die Gesetze und die Verordnungen der Bremischen Evangelischen Kirche gebunden.
Die Gemeinde wird durch 2 Mitglieder des Bauherrenkollegiums gemeinsam gesetzlich vertreten. Das Bauherrenkollegium verteilt die Geschäfte unter sich. In der Regel wechseln der Vorsitz und die laufende Verwaltung alle 2 Jahre.
Zum Geschäftsbereich des Bauherrenkollegiums gehören insbesondere:
- die Einberufung des Konvents und des Kirchenvorstands sowie die Leitung dieser Versammlungen;
- die Leitung des für die Pastorenwahl zu bildenden Ausschusses und die Unterrichtung der Pastoren und Pastorinnen über ihre Dienst- und Amtspflichten;
- die Auswahl der anzustellenden Mitarbeitenden und ihre Einführung sowie im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand der Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Anstellungsverträgen;
- die Aufsicht über alle Mitarbeitenden und der Erlass, die Änderung und Aufhebung von Dienstanweisungen;
- die ständige Aufsicht über die der Gemeinde gehörenden Liegenschaften und Gebäude, soweit sie nicht der Verwaltung der Diakonie unterliegen und die Veranlassung etwaiger Reparaturen; - die Aufstellung des Entwurfs für den jährlichen Wirtschaftsplan und für die Jahresrechnung im Kirchenvorstand;
- die Ausführung der Beschlüsse des Konvents und des Kirchenvorstands.
Das Bauherr/inn/en-Kollegium der Gemeinde von Unser Lieben Frauen


