
04. March 2021
(Auszug aus der ULF-Kirchengemeindeordnung)
Pastoren/-innen sind ordinierte Theologen/-innen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf Lebenszeit als Inhaber einer Pfarrstelle dieser Gemeinde, sowie ordinierte Theologen/-innen in einem kirchenrechtlichen Dienstvertragsverhältnis oder im Ehrenamt. Die Pastoren/-innen als Inhaber einer Pfarrstelle dieser Gemeinde werden vom Kirchenkonvent gewählt. Die übrigen Pastoren/-innen werden vom Kirchenvorstand bestellt. Wählbar sind ordinierte Theologen/-innen, die nach den in der Bremischen Evangelischen Kirche geltenden Vorschriften anstellungsfähig sind.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Pastoren/-innen gehört es, den Gottesdienst zu halten, die Sakramente zu verwalten, die Jugend in christlichem Glauben zu unterweisen, an der diakonischen Arbeit teilzunehmen und die zur Seelsorge gehörenden Aufgaben zu erfüllen. Die Pastoren/-innen sollen insbesondere die aktive Mitarbeit in der Gemeinde fördern und darüber im Konvent berichten.
Die in der Gemeinde amtierenden Pastoren/-innen bilden das Pastorenkollegium unter dem Vorsitz des Pastor primarius / der Pastorin primaria. Die Pastoren/-innen wählen unter sich den Primarius / die Primaria auf drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Das Pastorenkollegium kommt regelmäßig auf Einladung des Primarius / der Primaria zusammen; es erörtert alle den gemeinsamen Dienst betreffenden Fragen und regelt die Verteilung der mit diesem Dienst zusammenhängenden Aufgaben, sowie im Benehmen mit den Bauherren/-innen in Verhinderungsfällen die erforderlichen Vertretungen im Amt. Sollte im Pastorenkollegium eine Einigung nicht zu erzielen sein, so entscheidet der Kirchenvorstand. Das Pastorenkollegium gibt seine Anregungen, Wünsche oder Fragen über den Primarius / die Primaria an die Bauherren/-innen bzw. an den Kirchenvorstand weiter. Der Primarius / die Primaria lädt ferner zu den Mitarbeiter-Besprechungen ein.
Die Seelsorge-Bezirke unserer Gemeinde wurden so geordnet, dass sie den Postleitzahl-Gebieten entsprechen und daher gut nachvollziehbar sind. Pastorin Gröttrup ist zuständig für den Bereich 28209 (Schwachhausen), Pastor Kreutz für den Bereich 28213 (Neu-Schwachhausen) und Pastor Renz für alle Gemeindeglieder mit einer anderen Postleitzahl (Altstadt, Ostertor, u.a.). Abweichungen von dieser Bezirksregelung sind durchaus möglich, etwa wenn sich durch Gespräche, Amtshandlungen oder Besuche besondere persönliche Kontakte ergeben haben.
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Glieder sind es viele, doch nur ein Leib.
Wir sind Glieder Christi.
Glieder sind es viele, doch nur ein Leib -
und wir sind eins durch ihn.
© Dieter Trautwein (1976)
(EG Nr. 268, Vers 5)
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