Kirchenvorstand

 

Der Kirchenvorstand hat die ständige Aufgabe, alles zu tun,
was dem Aufbau und der Erneuerung der Gemeinde aus dem Evangelium dient.

Den Kirchenvorstand bilden:

  1. Die Mitglieder des Bauherrenkollegiums.
  2. Die Mitglieder des Pastorenkollegiums.
  3. Ein Mitglied der Diakonie.
  4. Acht vom Konvent auf die Dauer von 6 Kalenderjahren zu wählende Konventsmitglieder, wobei ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter anzustreben ist.
  5. Ein entsandtes Mitglied des Jugendvorstands im Alter von mindestens 14 und höchstens 25 Jahren.
Dem Kirchenvorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
  • die Vorberatung aller im Konvent zur Verhandlung kommenden Gegenstände;
  • die Ausführung von Beschlüssen und Anregungen des Konvents;
  • die Aufstellung der Wahlaufsätze für die Wahlen von Bauherren und Bauherrinnen, des Kantors oder der Kantorin und der Delegierten für den Kirchentag der Bremischen Evangelischen Kirche;
  • die Beschlussfassung über die Ordnung des Jugendvorstands;
  • die Aufstellung des vom Bauherrenkollegium zu entwerfenden jährlichen Wirtschaftsplanes und der Jahresrechnung;
  • die Bewilligung außerordentlicher Ausgaben aus dem der Gemeinde zur Verfügung stehenden Vermögen von mehr als EUR 5.000 im Einzelfall;
  • die allgemeine Sorge für die Vermögensangelegenheiten der Gemeinde;
  • die Beschlussfassung über Grundsätze für die Ordnung des Gottesdienstes;
  • die Beschlussfassung über Einrichtung, Wegfall oder Verlegung einzelner Gottesdienste;
  • die Aufstellung des Kollektenplanes und die Beschlussfassung über sonstige Sammlungen;
  • die inhaltliche Ausgestaltung und Beschlussfassung über ein Personalkonzept