Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand hat die ständige Aufgabe, alles zu tun,
was dem Aufbau und der Erneuerung der Gemeinde aus dem Evangelium dient.
Den Kirchenvorstand bilden:
- Die Mitglieder des Bauherrenkollegiums.
- Die Mitglieder des Pastorenkollegiums.
- Ein Mitglied der Diakonie.
- Acht vom Konvent auf die Dauer von 6 Kalenderjahren zu wählende Konventsmitglieder, wobei ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter anzustreben ist.
- Ein entsandtes Mitglied des Jugendvorstands im Alter von mindestens 14 und höchstens 25 Jahren.
Dem Kirchenvorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- die Vorberatung aller im Konvent zur Verhandlung kommenden Gegenstände;
- die Ausführung von Beschlüssen und Anregungen des Konvents;
- die Aufstellung der Wahlaufsätze für die Wahlen von Bauherren und Bauherrinnen, des Kantors oder der Kantorin und der Delegierten für den Kirchentag der Bremischen Evangelischen Kirche;
- die Beschlussfassung über die Ordnung des Jugendvorstands;
- die Aufstellung des vom Bauherrenkollegium zu entwerfenden jährlichen Wirtschaftsplanes und der Jahresrechnung;
- die Bewilligung außerordentlicher Ausgaben aus dem der Gemeinde zur Verfügung stehenden Vermögen von mehr als EUR 5.000 im Einzelfall;
- die allgemeine Sorge für die Vermögensangelegenheiten der Gemeinde;
- die Beschlussfassung über Grundsätze für die Ordnung des Gottesdienstes;
- die Beschlussfassung über Einrichtung, Wegfall oder Verlegung einzelner Gottesdienste;
- die Aufstellung des Kollektenplanes und die Beschlussfassung über sonstige Sammlungen;
- die inhaltliche Ausgestaltung und Beschlussfassung über ein Personalkonzept