Gemeindemitgliedschaft & Kircheneintritt

Der Eintritt oder Wiedereintritt in die Bremische Evangelische Kirche ist unkompliziert und bei jedem Pastoren der BEK möglich. Lebens- und Glaubensvorstellungen ändern sich im Laufe eines Lebens. Wenn Sie also über einen Eintritt (in der Regel durch Taufe) oder Wiedereintritt nachdenken, scheuen Sie sich nicht, mich an zu rufen:
Pastor Ingo Thun, 0421-24160044.

Mit Ihrem Kircheneintritt sind Sie gleichzeitig nicht nur Mitglied einer Kirchengemeinde, sondern ebenfalls Mitglied der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) und zugleich dadurch auch Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), dem Dachverband aller evangelischen Kirchen. Sie sind aber noch mehr: Sie sind Mitglied der weltweit größten Religion auf Erden, die sich für Nächsten- und Feindesliebe, Frieden und Gerechtigkeit einsetzt. Überall, wo es Konflikte gibt, Intoleranz und Gewalt ausgeübt wird, wo Menschen in ihren Rechten eingeschränkt und unterdrückt werden, dort herrscht Mangel an (Nächsten-) Liebe, Mangel an Gottes Geist. Darum ist es gut zu wissen, zu einer Gemeinschaft zu gehören, die sich für Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung, für Achtsamkeit und gegenseitigen Respekt und für eine segensreiche Geisteshaltung (Heiliger Geist) einsetzt und dafür einsteht.

Als Kirchenmitglied haben Sie auch das Recht zum Patenamt sowie das Recht zur Übernahme weiterer kirchlicher Ämter. Zudem haben Sie Rechte bezüglich Wahlen und Entscheidungen in den Gremien Ihrer Gemeinde. Da diese in jeder Gemeinde etwas unterschiedlich ausfallen, können Sie Genauers in der jeweiligen Gemeindeordnung im Büro ihrer Gemeinde einsehen. 

Fairer Weise - ein Wort zur Kirchensteuer:

Mit Ihrem Kircheneintritt werden Sie kirchensteuerpflichtig. Falls Sie Lohnsteuer zahlen, werden Ihnen 9% von der Lohnsteuer als Kirchensteuer abgezogen. Effektiv sind das für die meisten Arbeitnehmer aber oft nur 0,5% bis 1% ihres Gehaltes. Nur wenn Sie sehr gut verdienen kann es mehr sein – jedoch niemals mehr als 3%. Da sich die Kirchensteuer zudem Lohnsteuer mindernd auswirkt, ist der reale Abzug vom Lohn nochmals geringer. Etwa zwei Drittel unserer Mitglieder zahlen keine Kirchensteuer. Kinder, Studenten, Arbeitslose, Hausmänner und – Frauen usw. Von diesem Anteil, der geringer ist, als die Tabaksteuer des Staates finanzieren wir den Großteil unserer Arbeit: Kitas, Gemeinden, Erhalt der Kirchengebäude, Löhne, Kultur, Feste, Fahrten und alle Aktionen. Für die kirchliche Verwaltung werden nur gut 3% der Kirchensteuer verwendet. Auch sonst bemühen wir uns um einen guten und nachhaltigen Umgang mit den uns anvertrauten Geldern. Mit ihrer Lohnsteuer fördern Sie also sehr ein soziales, solidarisches und Umwelt- und Stadtteilbezogenes Engagement. Sie investieren in eine wichtige und wertvolle Arbeit.